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Elterngeld = Einkommensersatz-Leistung für Eltern v. Säuglingen + Kleinkindern
Elterngeld
Das Elterngeld ist eine Leistung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Es soll den Eltern ermöglichen, ihr Kind zu erziehen und zu betreuen. Das Familienportal informiert über alle Familienleistungen (Elterngeld, Kindergeld etc.) in unterschiedlichen Sprachen.
Elterngeld schafft einen Ausgleich, falls die Eltern weniger Einkommen haben, weil sie nach der Geburt zeitweise weniger oder gar nicht mehr arbeiten. Dadurch hilft das Elterngeld als Einkommensersatz, die finanzielle Lebensgrundlage der Familien zu sichern.
Elterngeld gibt es auch für Eltern, die vor der Geburt gar kein Einkommen hatten.
Elterngeld gibt es in drei Varianten:
- Basiselterngeld
- ElterngeldPlus
- Partnerschaftsbonus
Die Höhe des Elterngelds ist abhängig von Ihrer persönlichen Lebenssituation und von der Elterngeld-Variante. Je nach Einkommen beträgt das
- Basiselterngeld zwischen 300 und 1.800 Euro monatlich und das
- ElterngeldPlus zwischen 150 und 900 Euro monatlich.
Informationen in Leichter Sprache: Was ist Eltern-Geld
Eltern-Geld ist Geld für Eltern.
Sie haben ein Kind bekommen?
Im ersten Jahr nach der Geburt
bekommen Sie Eltern-Geld.
© BAG LandesjugendämterWann bekommen Sie Eltern-Geld?
Dann können Sie Eltern-Geld bekommen:
Sie wohnen in Deutschland.
Ihr Kind wohnt bei Ihnen.
Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst.
Sie gehen nicht arbeiten.Oder Sie arbeiten nicht mehr als 32 Stunden pro Woche.
Ihr Kind geht tagsüber in eine Kita?
Oder zu Tages-Eltern?
Sie bekommen trotzdem Eltern-Geld.
© BAG LandesjugendämterSie haben keine deutsche Staats-Angehörigkeit?
Sie bekommen trotzdem Eltern-Geld.Wie lange bekommen Sie Eltern-Geld?
Sie können bis zu 14 Monate lang
Eltern-Geld bekommen.
Oder Sie teilen sich die 14 Monate zwischen den Eltern auf.Sie können auch sagen:
Sie möchten jeden Monat
nur die Hälfte vom Eltern-Geld bekommen.
Dann bekommen Sie 28 Monate lang
die Hälfte vom Eltern-Geld.
© BAG LandesjugendämterWie viel Eltern-Geld bekommen Sie?
Das Jugend-Amt rechnet aus:
Wie viel Eltern-Geld bekommen Sie?Das hängt davon ab:
Wie viel Geld haben Sie bisher verdient?
Sie bekommen zwischen 300 Euro und 1800 Euro im Monat.Zum Beispiel:
Sie haben vor der Geburt vom Kind nicht gearbeitet.
Sie bleiben nach der Geburt zu Hause.
Sie kümmern sich um das Kind.
Sie bekommen 300 Euro im Monat.Sie haben vor der Geburt vom Kind gearbeitet.
Und sehr viel verdient.
Sie bleiben nach der Geburt zu Hause.
Sie kümmern sich um das Kind.
Sie bekommen 1800 Euro im Monat.Wie stellen Sie den Antrag?
Sie können den Antrag erst nach der Geburt vom Kind stellen.
Gut ist aber:
Sie bereiten den Antrag schon vor der Geburt vor.
Sie können zum Beispiel schon alle Dokumente kopieren.
Legen Sie die Dokumente in einen Umschlag.
Dann haben Sie nach der Geburt nur wenig Arbeit mit dem Antrag.
Wenn Sie den Antrag gleich nach der Geburt stellen:
Dann bekommen Sie schneller Eltern-Geld.Sie müssen den Antrag bis 3 Monate nach der Geburt stellen.
Sie haben Fragen oder brauchen Hilfe?
Die Eltern-Geld-Stelle hier
© BAG Landesjugendämter- berät Sie
- hilft Ihnen mit dem Antrag
Auch die Häuser der Familie helfen Ihnen bei dem Antrag.
Wo gibt es diese Häuser? Hier finden Sie alle Adressen: www.hausderfamilie-kreisger.deSie brauchen diese Dokumente für den Antrag:
1. Das Formular: Eltern-Geld-Antrag
Sie bekommen das Formular von der Eltern-Geld-Stelle.
Sie können sich das Dokument schon vor der Geburt besorgen.2. Das Dokument:
Geburts-Bescheinigung zur Beantragung von Eltern-Geld
Sie bekommen das Dokument nach der Geburt vom Standes-Amt.3. Das Dokument:
Bescheinigung über den Bezug von Mutterschafts-Geld
Sie bekommen das Dokument nach der Geburt von Ihrer Kranken-Kasse.4. Wenn Sie arbeitslos sind: eine Bescheinigung vom Arbeits-Amt
5. Wenn Sie arbeiten:
Ihre Lohn-Abrechnungen von den letzten 12 Monaten5. Ihren letzten Steuer-Bescheid
Wie viel Elterngeld bekomme ich?
Berechnen Sie mit dem Elterngeldrechner unverbindlich, wie viel Elterngeld Sie bekommen können.
Er hilft Ihnen bei der Planung der Elterngeldmonate und der Kombination von Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus.
Wir weisen an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass die Berechnungen des Elterngeldrechners rechtlich nicht bindend sind und es sich nur um eine ca. Angabe handelt.
Der Elterngeldrechner wird somit von der tatsächliche Höhe des Elterngelds - nach der Berechnung durch die Elterngeldstelle - abweichen.
Antragstellung
Das Elterngeld müssen Sie schriftlich beantragen. Eine rückwirkende Zahlung ist höchstens für 3 Monate vor dem Monat möglich, in dem der Antrag bei der Elterngeldstelle eingegangen ist. Sie haben die Möglichkeit den Antrag in Papierform per Post zu übersenden.
Unter http://www.elterngeld-digital.de besteht die Möglichkeit den Antrag digital zu stellen.Bitte beachten Sie: Bei Antragstellung über Elterngeld Digital ist die Geburtsurkunde mit dem Vermerk „zur Beantragung von Elterngeld“ im Original und bei Nicht-Verifizierung die Erklärung zum Online-Antrag unterschrieben zuzusenden.
- Anlage Antrag auf Elterngeld Wohnsitz im Ausland
- Anlage Bescheinigung des Arbeitgebers zum Antrag auf Elterngeld
- Anlage Einkünfte während Elterngeldbezug
- Anlage Elterngeld Nicht-Deutsche-Staatsangehörige
- Antrag auf Elterngeld ab 1. April 2025
- Elterngeld Digital
Wohin sende ich den Elterngeldantrag?
Ihren unterschriebenen Elterngeldantrag senden Sie bitte nach der Geburt an die
Kreisverwaltung Germersheim
FB 21 - Elterngeldstelle
Luitpoldplatz 1
76726 GermersheimWir empfehlen eine Übersendung per Post mit Rückschein oder einen Einwurf in den Hauptbriefkasten am Luitpoldplatz.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Wir bitten von Anfragen zum Bearbeitungsstand Ihres Antrags abzusehen. Sie erhalten nach der Bearbeitung Ihres Elterngeldantrags einen Bescheid.
Die Bearbeitung dauert nach vollständigem Antragseingang (bedeutet alle Unterlagen liegen vor) derzeit ca. 6 bis 8 Wochen.
Kann ich einen Beratungstermin vereinbaren?
Alle Informationen rund um das Elterngeld finden Sie in vielen Sprachen unter www.familienportal.de sowie auf dieser Internetseite. Sollten Sie noch weitere Fragen haben, können Sie sich gerne telefonisch oder per Mail an uns wenden. In diesem Fall werden wir einen telefonischen Gesprächstermin mit Ihnen vereinbaren oder Ihre Fragen direkt beantworten.
Ist mein Antrag eingegangen und vollständig?
Wenn Sie einen Antrag bei uns eingereicht haben, erhalten Sie innerhalb von ca. 2 bis 3 Wochen ein Anforderungsschreiben, in dem fehlende Unterlagen angefordert werden. Sollten Sie kein Schreiben erhalten, ist Ihr Antrag vollständig und liegt zur Bearbeitung vor.
Welche Unterlagen benötige ich für meinen Elterngeldantrag?
Nicht Erwerbstätige, Hausfrauen, Empfänger von Bürgergeld:
- Geburtsurkunde des Kindes mit dem Vermerk „zur Beantragung von Elterngeld“ im Original
- Meldebescheinigung des Kindes (erhalten Sie beim Einwohnermeldeamt)
- Steuerbescheid vom Kalenderjahr vor Geburt von beiden Elternteilen
- Bürgergeldbescheid
- Anlage Staatsangehörigkeit bei Nichtdeutschen Antragstellern und Kopie des Aufenthaltstitels
Berufstätige Eltern (nichtselbstständige Tätigkeit)
- Geburtsurkunde des Kindes mit dem Vermerk „zur Beantragung von Elterngeld“ im Original
- Meldebescheinigung des Kindes
- Steuerbescheid für das Kalenderjahr vor der Geburt (Kind 2025 geboren - somit Steuerbescheid 2024 falls nicht vorhanden 2023)
- Anlage Staatsangehörigkeit bei Nichtdeutschen Antragstellern und Kopie des Aufenthaltstitels
- Anlage Arbeitgeberbescheinigung ausgefüllt vom Arbeitgeber bzw. Elternzeitbestätigung des Arbeitgebers (bitte achten Sie darauf, dass diese nach Lebensmonaten des Kindes ausgestellt ist - z. B. Kind wurde am 15.03. geboren, somit geht die Elternzeitbestätigung von 15.03. bis 14.07.)
- Bescheinigung über Dauer und täglichem Betrag von Mutterschaftsgeld der Krankenkasse
- bei der Mutter die letzten 12 Lohnabrechnungen vor dem Mutterschutz und die letzten und 2 Lohnabrechnungen mit Zuschuss zum Mutterschaftsgeld vom Arbeitgeber
- beim Vater die letzten 12 Lohnabrechnungen vor der Geburt
- falls Sie vor der Geburt Arbeitslosengeld bezogen haben, fügen Sie bitte den Bescheid von der Arbeitsagentur hinzu.
Mischeinkünfte - nichtselbstständige Arbeit und/oder Land und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, Selbstständige Arbeit
- Geburtsurkunde des Kindes mit dem Vermerk „zur Beantragung von Elterngeld“ im Original
- Meldebescheinigung des Kindes
- Steuerbescheid für das Kalenderjahr vor der Geburt, bzw. Gewinnermittlung
- Lohnabrechnungen für das ganze Kalenderjahr vor Geburt (Januar bis Dezember)
- Anlage Arbeitgeberbescheinigung ausgefüllt vom Arbeitgeber bzw. Elternzeitbestätigung vom Arbeitgeber
- Bescheinigung über Dauer und täglichem Betrag von Mutterschaftsgeld der Krankenkasse und 2 Lohnabrechnungen mit Zuschuss zum Mutterschaftsgeld vom Arbeitgeber
- Anlage Einkünfte neben dem Elterngeld bei Einnahmen während des Elterngeldbezuges
Informationen in weiteren Sprachen – Information in other languages - Información en otros idiomas
Das Familienportal informiert über alle Familienleistungen (Elterngeld, Kindergeld etc.) in unterschiedlichen Sprachen.
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