Gewässerschutz

Gewässerschutz

Wasser ist keine übliche Handelsware, sondern ein ererbtes Gut, das geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden muss. (Erwägungsgrund 1 der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.10.2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik).

Der Landkreis Germersheim als untere Wasserbehörde führt wasserrechtliche Verfahren, die Überwachung von Gewässern einschließlich des Grundwassers und behördliche Entscheidungen mit örtlicher Bedeutung durch. Obere Wasserbehörde für das Gebiet im Raum Vorderpfalz ist die Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd in Neustadt an der Weinstraße, oberste Wasserbehörde ist das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten Rheinland-Pfalz in Mainz.

Wesentlicher Auftrag der Wasserbehörden ist die Aufsicht über die Gewässer. Aufgabe der Gewässeraufsicht ist es, die Gewässer vor nachteiligen Einwirkungen zu schützen und zu überwachen, dass die gesetzlichen Verpflichtungen zum Schutze der Gewässer eingehalten werden.

Die zuständige Behörde ordnet nach pflichtgemäßem Ermessen die Maßnahmen an, die im Einzelfall notwendig sind, um Beeinträchtigungen des Wasserhaushalts zu vermeiden oder zu beseitigen oder die Erfüllung von Verpflichtungen sicherzustellen.

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