Mittagsverpflegung

Mittagsverpflegung

Ganztagsschule (GTS)

Der Landkreis Germersheim verfügt über elf kreiseigene Ganztagsschulen:

Goethe-Gymnasium in Germersheim, Europa-Gymnasium in Wörth, Integrierte Gesamtschule Rheinzabern, Integrierte Gesamtschule Rülzheim, Carl-Benz Gesamtschule Wörth, Realschule plus Geschwister-Scholl Germersheim, Realschule plus Lingenfeld, Realschule plus Kandel, Realschule plus Bellheim, Schule m. d. Förderschwerpunkt Lernen in Germersheim (Nardini-Schule), Schule m. d. Förderschwerpunkt Sprache in Rülzheim

Näheres über das schulische Angebot erfahren Sie direkt bei den einzelnen Schulen.

Mittagsverpflegung

An den o.g. Schulen mit Ganztagsangebot bieten wir eine warme Mittagsverpflegung an. Alle Informationen zur Mensaverpflegung, insbesondere zum Bestell- und Abrechnungssystem, erhalten Sie von der Schule.

Kinder und Jugendliche können einen Zuschuss zu den Kosten einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung (Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket oder des Sozialfonds) erhalten.

Das Bildungs- und Teilhabepaket gewährt Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in der Ganztagsschule teilnehmen, Zuschüsse, wenn Sie oder die Sorgeberechtigten Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII, Grundsicherung für Arbeitssuchende („Arbeitslosengeld II“) oder Sozialgeld nach dem SGB II, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach § 2 Abs. 1 des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) beziehen. Eine Kostenübernahme für die Teilnahme an der Mittagsverpflegung erfolgt ohne Eigenanteil. Die Antragstellung muss bei der zuständigen Stadt- oder Kreisverwaltung bzw. Jobcenter der Wohnsitzgemeinde erfolgen

Des Weiteren fördert das Land Rheinland-Pfalz auf Antrag die Kosten für das Mittagessen an Ganztagsschulen in Form des Sozialfonds, wenn die Eltern nicht bereits einen Anspruch auf das sogenannte Bildungs- und Teilhabepaket haben (keine Leistungsbezieher nach dem SGB II, SGB XII, BKGG, § 2 AsylbLG oder WoGG sind) und die Grundleistungen nach § 3 AsylbLG beziehen oder sich in einer wirtschaftlich vergleichbaren finanziellen Notlage befinden. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn das Familieneinkommen unterhalb der Grenze der Lernmittelfreiheit liegt. Der Eigenanteil je Teilnahme an der Mittagsverpflegung beträgt 1,00 Euro. Der Antrag inklusiv der Einkommensnachweise ist an die Kreisverwaltung Germersheim (Fachbereich 24, Luitpoldplatz 1 in 76726 Germersheim) zu richten.

Natürlich erhalten Sie die Anträge auch im Sekretariat ihrer Schule bzw. hier unten auf der Webseite.

Formulare und Anträge

Keine Formulare/Verfahren gefunden.