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Kreisrechtsausschuss
Kreisrechtsausschuss
Der Kreisrechtsausschuss überprüft behördliche Entscheidungen (Bescheide bzw. Ablehnung des Antrages auf Erlass eines Bescheides), gegen die der Bürger im Wege des Rechtsbehelfsverfahrens Widerspruch eingelegt hat, auf ihre Rechtmäßigkeit.
Der Kreisrechtsausschuss bei der Kreisverwaltung Germersheim ist ein unabhängiges Gremium, das sich aus einem/einer hauptamtlichen Vorsitzenden mit der Befähigung zum Richteramt und zwei ehrenamtlichen Beisitzern/Beisitzerinnen, die vom Kreistag für die Dauer seiner Wahlzeit jeweils gewählt wurden, zusammensetzt.
Der Kreisrechtausschuss unterliegt nicht den Weisungen der Organe des Landkreises Germersheim (Kreistag und Landrat).