Bodenschutz

Boden- und Wasserschutz

Bodenschutz

Gemeinsam mit der Sonne, dem Wasser und der Luft bildet der Boden die Grundlage allen Lebens in unserem Ökosystem. Er stellt die Lebensgrundlage und den Lebensraum für Menschen, Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen dar. Er ist unverzichtbarer Bestandteil des Naturhaushalts, insbesondere mit seinen Wasser- und Nährstoffkreisläufen. Außerdem besitzt der Boden Filter-, Puffer- und Stoffumwandlungsfunktionen. Der Boden hält Schadstoffe mechanisch zurück, baut organische Schadstoffe um oder ab und besitzt wichtige Regelungsfunktionen, insbesondere zum Schutz des Grundwassers. Darüber hinaus nimmt der Boden Funktionen als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte wahr, da er konservierend wirken kann. Letztlich ist er Gegenstand diverser Nutzungen, wie z.B. als Raum für Lagerstätten, Siedlung, Erholung und Standort für land- und forstwirtschaftliche Nutzung sowie als Standort für sonstige wirtschaftliche und öffentliche Nutzungen, Verkehr, Ver- und Entsorgung.

Aufgabe des Bodenschutzes ist es, diese Funktionen von Böden zu sichern bzw. sie wiederherzustellen. Eventuelle Beeinträchtigungen der Böden sind abzuwehren, der Boden und Altlasten sowie hierdurch verursachte Gewässerverunreinigungen sind zu sanieren. Die  Bodenschutzbehörden, aber auch die Grundstückseigentümer oder Besitzer/Nutzer eines Grundstückes, haben als Aufgabe Vorsorgemaßnahme gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu treffen.

  • Altlastenauskünfte

    Auskünfte aus dem Altlastenkataster erhalten Sie bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd – Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz in Neustadt an der Weinstraße:
    Telefon: 06321/994-0, E-Mail: referat34@sgdsued.rlp.de 

    Weitere Informationen finden Sie auch unter: https://sgdsued.rlp.de/de/themen/bodenschutz/bodenschutzkataster/

  • Bodenauffüllungen

    Für Auffüllungen von Böden mit Erdaushub, Recyclingmaterial etc. ist in aller Regel eine baurechtliche Genehmigung erforderlich, in welche die bodenschutzrechtlichen Aspekte / Auflagen miteinfließen. Die untere Bodenschutzbehörde berät sie im Vorfeld des eigentlichen Genehmigungsverfahrens oder bei genehmigungsfreien Auffüllungen gerne in rechtlicher und fachlicher Hinsicht.

  • Bodenverunreinigungen

    Bodenverunreinigungen, die Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Beeinträchtigungen für Mensch oder Umwelt bewirken können, sollten unverzüglich der zuständigen Behörde gemeldet werden.

    Der Verursacher einer Bodenverunreinigung bzw. der jeweilige Grundstückseigentümer oder Pächter eines Grundstücks sind verpflichtet, ihnen bekannte Anhaltspunkte für das Vorliegen einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlast unverzüglich der zuständigen Behörde zu mitzuteilen.