Die Kreisverwaltung baut die Online-Dienste stetig aus. Hier finden Sie alle verfügbaren Online-Anträge und digitalen Dienstleistungen. Einfach den Bereich durch Klicken des Pluszeichens hier unten rechts grafik eines zeichen PLUS öffnen und den grafik eines Blauen LinkpfeilsOnlinedienst anklicken.

  • Aufenthaltserlaubnis

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    Ausländerbehörden können Aufenthaltstitel mit zusätzlichen Bestimmungen versehen (zum Beispiel über den Zugang zum Arbeitsmarkt). Diese Hinweise werden Nebenbestimmungen genannt und können mit einer Beschränkung verbunden sein. 
    Wenn sich die Umstände, die dem Erlass der Nebenbestimmung zu Grunde lagen, geändert haben, können Sie hier online die Änderung oder Aufhebung der Nebenbestimmung beantragen.


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    Dieser Dienst soll ausländische Personen bei der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis zu Ausbildungszwecken unterstützen.


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    Dieser Dienst soll ausländische Personen, die keine EU- oder EWR-Bürger sind und in Deutschland arbeiten möchten, bei der Beantragung eines entsprechenden Aufenthaltstitels unterstützen.


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    Dieser Online-Dienst unterstützt ausländische Personen, die keine Unions- oder EWR-Bürger sind, bei der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen (Familiennachzug).


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    Alle Ausländer brauchen, wenn sie lange Zeit in Deutschland bleiben möchten, einen Aufenthaltstitel. Ein Titel für den Aufenthalt ist ein Dokument, das ihnen erlaubt, lange in Deutschland zu leben. Das gilt nicht für Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union.


  • BAföG 

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    Mit diesem Antrag können Schüler die staatliche Förderung für ihre erste Ausbildung an berufsbildenden Schulen, Kollegs, Akademien und Hochschulen erhalten. Bereits für den Besuch einer schulischen Ausbildung ab der 10. Klasse besteht ein Anspruch auf Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG).


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    Mit diesem Antrag können Fachkräfte eine Förderung für ihre berufliche Weiterbildung zum Meister, Techniker oder Fachwirt erhalten. Das Aufstiegs-BAföG unterstützt mit Zuschüssen und Darlehen, um eine höhere Qualifikation finanziell zu ermöglichen.


  • Bauen, Umwelt, Abfall, Klima

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    Hier können Sie eine Maßnahme an einem Kulturdenkmal zur Genehmigung einreichen. Dazu zählen beispielsweise das Neueindecken von Dächern, Änderungen am Grundriss, Neubauten in der Nähe von Denkmälern, weitere bauliche Veränderungen sowie der Abbruch oder Rückbau von Gebäuden. Maßnahmen ohne Genehmigung sind nicht zulässig. 


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    Hier können Sie einen Antrag auf finanzielle Förderung im Rahmen der privaten Dorferneuerung im Landkreis Germersheim stellen. Ziel der Förderung ist die Erhaltung ortsbildprägender Bausubstanz, die Aufwertung des dörflichen Umfelds und die Unterstützung einer nachhaltigen Dorfentwicklung.


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    Hier können Sie als weiterführende Schule einen Antrag auf Förderung von Projekten zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung stellen. Gefördert werden z. B. Bildungsangebote, Begrünungsmaßnahmen, Energiesparmaßnahmen oder Begrünungsmaßnahmen.


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    Hier können Sie eine Auskunft zur Denkmaleigenschaft eines Gebäudes beantragen. Alternativ können Sie die landesweite Denkmalkarte im GeoPortal.rlp nutzen, um kostenlos und sofort selbst zu recherchieren, ob ein Objekt unter Denkmalschutz steht.


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    Mit diesem Antrag können Sie Einsicht in die Bauakten eines Grundstücks beantragen, beispielsweise zur Vorbereitung geplanter Baumaßnahmen, bei Kaufinteresse oder zur Klärung baurechtlicher Fragen. Die Einsicht erfolgt ausschließlich auf Antrag und setzt je nach Antragsteller entsprechende Nachweise oder Vollmachten voraus.


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    Mit diesem Antrag können Sie eine Baulastenauskunft für ein Grundstück beantragen, bspw. im Rahmen eines Kauf- oder Verkaufsprozesses, zur Vorbereitung einer Finanzierung oder zur Klärung baurechtlicher Fragestellungen. Die Auskunft erfolgt ausschließlich auf Antrag, ist gebührenpflichtig und setzt – je nach Antragsteller – entsprechende Nachweise oder Vollmachten voraus.


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    Sie möchten bauen? Dann können Sie hier digital den Antrag stellen und loslegen.


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    Dieser Dienst ermöglicht es Ihnen, eine Voranfrage zur Förderung in der Dorferneuerung einzureichen. Reichen Sie erste Angaben zu Ihrem Vorhaben ein, um die Förderfähigkeit prüfen zu lassen. Die Rückmeldung des zuständigen Amtes hilft Ihnen bei den nächsten Schritten.


  • Jugendamt

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    Eine Negativbescheinigung kann ausgestellt werden, wenn die Eltern des Kindes keine Sorgeerklärung abgegeben haben (Beurkundung beim Jugendamt), nicht verheiratet sind/waren und kein gerichtlicher Beschluss über die elterliche Sorge vorliegt. Mit der Negativbescheinigung wird lediglich bestätigt, dass kein Eintrag im Sorgeregister des Geburtsjugendamts des Kindes vorliegt. Die Bescheinigung wird unter anderem für die Anmeldung in der Schule/Kindergarten, Umzug, Auslandsreisen oder Kontoeröffnungen etc. benötigt.


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    Das Elterngeld ist eine Leistung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Es soll den Eltern ermöglichen, ihr Kind zu erziehen und zu betreuen. Elterngeld schafft einen Ausgleich, falls die Eltern weniger Einkommen haben, weil sie nach der Geburt zeitweise weniger oder gar nicht mehr arbeiten. Dadurch hilft das Elterngeld als Einkommensersatz, die finanzielle Lebensgrundlage der Familien zu sichern. Elterngeld gibt es auch für Eltern, die vor der Geburt gar kein Einkommen hatten.


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    Mit diesem Antrag beantragen Sie den Unterhaltsvorschuss für Ihr Kind. Dieser wird gewährt, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil keinen oder unregelmäßigen Unterhalt zahlt und das Kind Anspruch darauf hat.


  • Gesundheitsamt

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    Hier können Sie die Aufnahme oder Beendigung des Betriebs einer Einrichtung oder Anlage nach § 7 Abs. 2 ÖGdG melden.


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    Hier können Sie Änderungen zu bereits gemeldeten Einrichtungen oder Anlagen nach § 7 Abs. 2 ÖGdG übermitteln, z. B. Adress- oder Namensänderungen.


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    Hier können Sie eine Meldung zu freiverkäuflichen Arzneimitteln abgeben. Diese Medikamente sind ohne Rezept z. B. in Supermärkten, Drogerien oder Tierbedarfsmärkten erhältlich. Bei bspw. abgelaufenen oder falsch gelagerten Produkten können Sie uns hier informieren.


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    Hier können Sie die Ausstellung eines Prostituiertenausweises online beantragen. Bitte beachten Sie, dass vor der erstmaligen Anmeldung der Tätigkeit eine gesundheitliche Beratung im zuständigen Gesundheitsamt verpflichtend wahrzunehmen ist.


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    Personen in Gesundheitsberufen oder Tätigkeiten wie Desinfektion und Schädlingsbekämpfung müssen Beginn, Ende oder Änderungen ihrer selbstständigen Tätigkeit dem Gesundheitsamt melden. Apothekerinnen, Apotheker, Tierärztinnen und Tierärzte sind davon ausgenommen. Auch Änderungen, wie etwa des Familiennamens, sind anzuzeigen.


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    Hier können Sie Änderungen zu einer bereits gemeldeten selbstständigen Berufsausübung übermitteln, z. B. Adress- oder Namensänderungen.


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    Hier können Sie den Ermittlungsbogen für Covid, Influenza und RSV einreichen. Ihre Angaben unterstützen die zeitnahe Nachverfolgung von Infektionsketten.


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    Hier können Sie den Ermittlungsbogen für Norovirus und Rotavirus einreichen. Ihre Angaben unterstützen die zeitnahe Nachverfolgung von Infektionsketten.


  • KFZ-Zulassung und Führerscheinstelle

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    Die Abmeldung oder Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs dient dazu, ein Fahrzeug offiziell aus dem Verkehr zu nehmen, sei es vorübergehend oder dauerhaft, beispielsweise bei Stilllegung oder Verschrottung


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    Mit der Genehmigung dürfen Sie gewerblich mit einem Kraftomnibus Personen befördern. Der Antrag ist erforderlich, um die Genehmigung für den gewerblichen Personentransport mit einem Kraftomnibus zu erhalten.


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    Mit der Taxi- und Mietwagengenehmigung dürfen Sie gewerblich Personen mit einem Taxi oder Mietwagen befördern. Der Antrag ist notwendig, um eine Lizenz für den Betrieb von Taxis oder Mietwagen zu erhalten und damit im öffentlichen Verkehr mit diesen Fahrzeugen Personen zu transportieren.


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    Hier haben Sie die Möglichkeit, Ihr KFZ-Wunschkennzeichen online zu reservieren.

  • Ordnungsamt

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    Öffentliche Versammlungen und Demonstrationen unter freiem Himmel müssen spätestens 48 Stunden vor ihrer Bekanntgabe angemeldet werden. Nach Prüfung der Anmeldung erhalten Sie in der Regel eine Bestätigung.


  • Schülerbeförderung

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    Dieser Antrag betrifft die Übernahme von Schülerfahrtkosten für Fahrkarten zu Berufsbildenden Schulen (z. B. Höhere Berufsfachschule, Wirtschaftsgymnasium) sowie für Gymnasien und Integrierte Gesamtschulen, jeweils ab Klassenstufe 11.


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    Dieser Antrag betrifft die Übernahme von Schülerfahrtkosten zu Grundschulen und Förderschulen im freigestellten Schülerverkehr.


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    Dieser Antrag betrifft die Übernahme von Schülerfahrtkosten für Fahrkarten zu Realschulen plus, Gymnasien sowie Integrierten Gesamtschulen, jeweils für die Klassenstufen 5 bis 10.


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    Dieser Antrag betrifft die Übernahme von Schülerfahrtkosten für Fahrkarten zur Berufsfachschule I und II sowie zum Berufsvorbereitungsjahr der Berufsbildenden Schule Germersheim mit Außenstelle Wörth.


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    Hier können Sie einen Antrag auf Erstattung von verauslagten Fahrtkosten stellen, die im öffentlichen Linienverkehr für die Beförderung zur Schule im aktuellen Schuljahr entstanden sind. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Kostenübernahme.


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    Hier können Sie einen Antrag auf die Übernahme der Schülerfahrtkosten für den Weg zur nächstgelegenen Grundschule oder Förderschule im ÖPNV stellen. Die Kreisverwaltung Germersheim übernimmt die Kosten, wenn der Schulweg länger als 2 km oder besonders gefährlich ist. Der Antrag kann von den Personensorgeberechtigten gestellt werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Kostenübernahme.


  • Soziale Hilfen

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    Die Blindenhilfe unterstützt Sie unter bestimmten Voraussetzungen finanziell, wenn Sie blind oder einer blinden Person gleichgestellt sind. Dieser pauschale Geldbetrag gleicht die Mehraufwendungen aus, die Ihnen aufgrund der Blindheit entstehen.

     Hinweis: Die Plattform wird im Rahmen des Einer-für-Alle-Prinzips (EfA) zentral von Niedersachsen bereitgestellt und von Rheinland-Pfalz mitgenutzt. Dies ist ein offizielles und sicheres Online-Angebot der Kreisverwaltung Germersheim. Ihre Daten werden sicher übertragen und ausschließlich vom zuständigen Sozialamt der Kreisverwaltung Germersheim verarbeitet.


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    Menschen mit Behinderungen oder drohenden Behinderungen haben Anspruch auf Unterstützung, um am Leben in der Gesellschaft teilzuhaben. Mit unserem Online-Service können Sie Leistungen der Eingliederungshilfe nach SGB IX einfach, sicher und barrierefrei von zu Hause aus beantragen. 

      Hinweis: Die Plattform wird im Rahmen des Einer-für-Alle-Prinzips (EfA) zentral von Niedersachsen bereitgestellt und von Rheinland-Pfalz mitgenutzt. Dies ist ein offizielles und sicheres Online-Angebot der Kreisverwaltung Germersheim. Ihre Daten werden sicher übertragen und ausschließlich vom zuständigen Sozialamt der Kreisverwaltung Germersheim verarbeitet.


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    Kinder und Jugendliche mit Behinderungen oder drohenden Behinderungen haben Anspruch auf Unterstützung, um am Leben in der Gesellschaft teilzuhaben. Mit unserem Online-Service können Sie Leistungen der Eingliederungshilfe nach SGB IX einfach, sicher und barrierefrei von zu Hause aus beantragen. 

     Hinweis: Die Plattform wird im Rahmen des Einer-für-Alle-Prinzips (EfA) zentral von Niedersachsen bereitgestellt und von Rheinland-Pfalz mitgenutzt. Dies ist ein offizielles und sicheres Online-Angebot der Kreisverwaltung Germersheim. Ihre Daten werden sicher übertragen und ausschließlich vom zuständigen Sozialamt der Kreisverwaltung Germersheim verarbeitet.


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    Wenn Sie pflegebedürftig sind und die Kosten für die Pflege nicht selbst tragen können, auch nicht mithilfe der Pflegeversicherung, kann für Sie ein Anspruch auf Hilfe zur Pflege bestehen.

     Hinweis: Die Plattform wird im Rahmen des Einer-für-Alle-Prinzips (EfA) zentral von Niedersachsen bereitgestellt und von Rheinland-Pfalz mitgenutzt. Dies ist ein offizielles und sicheres Online-Angebot der Kreisverwaltung Germersheim. Ihre Daten werden sicher übertragen und ausschließlich vom zuständigen Sozialamt der Kreisverwaltung Germersheim verarbeitet.


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    Wenn Sie aufgrund einer Notlage Ihren Haushalt vorübergehend nicht mehr weiterführen können – z.B. wegen einer Krankheit - und auch keine andere Person im Haushalt dies übernehmen kann, können Sie Hilfe zur Weiterführung des Haushalts beantragen. Sie können Unterstützung bei allen Tätigkeiten erhalten, die Sie zumindest teilweise nicht mehr bewältigen können.

     Hinweis: Die Plattform wird im Rahmen des Einer-für-Alle-Prinzips (EfA) zentral von Niedersachsen bereitgestellt und von Rheinland-Pfalz mitgenutzt. Dies ist ein offizielles und sicheres Online-Angebot der Kreisverwaltung Germersheim. Ihre Daten werden sicher übertragen und ausschließlich vom zuständigen Sozialamt der Kreisverwaltung Germersheim verarbeitet.


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    Bei einem Sterbefall sind meist die Angehörigen verpflichtet (u.a. auch vertraglich Verpflichtete, Erben und Miterben, Unterhaltsverpflichtete) anfallende Bestattungskosten zunächst selbst zu tragen. Die Übernahme dieser Kosten kann erfolgen, wenn den Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, die Kosten aus eigenem Einkommen oder Vermögen zu finanzieren.

     Hinweis: Die Plattform wird im Rahmen des Einer-für-Alle-Prinzips (EfA) zentral von Niedersachsen bereitgestellt und von Rheinland-Pfalz mitgenutzt. Dies ist ein offizielles und sicheres Online-Angebot der Kreisverwaltung Germersheim. Ihre Daten werden sicher übertragen und ausschließlich vom zuständigen Sozialamt der Kreisverwaltung Germersheim verarbeitet.


  • Umwelt und Landwirtschaft

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    Wer die Jagd ausüben will, muss einen auf seinen Namen lautenden Jagdschein mit sich führen. Diesen können Sie nach erfolgreicher Absolvierung der Jägerprüfung beantragen. Der Jagdschein gilt befristet für maximal 3 Jahre vom 1. April bis 31. März und kann im Anschluss verlängert werden.


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    Mit diesem Antrag können Sie sich für die staatliche Fischereiprüfung, welche viermal pro Jahr landeseinheitlich jeweils am ersten Freitag des Monats März, Juni, September und Dezember stattfindet anmelden. 


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    Mit diesem Antrag melden Sie sich zur einmal jährlich stattfindenden staatlichen Jägerprüfung im Landkreis Germersheim an. Die Prüfung besteht aus einer Schießprüfung im Oktober sowie einer schriftlichen und einer mündlich-praktischen Prüfung im Mai. 


  • Veterinäramt

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    Mit diesem Online-Dienst können Sie die Genehmigung gemäß §11 Tierschutzgesetz (TierSchG) beantragen. Diese wird benötigt, wenn Sie Tiere gewerbsmäßig halten oder betreuen möchten und die entsprechenden Anforderungen des Gesetzes erfüllen müssen.


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    Hier können Sie die Ausstellung einer Traces-Veterinärbescheinigung online beantragen. Dieses offizielle Dokument ist beim grenzüberschreitenden Transport von Tieren wie Rindern, Pferden sowie Nutz- und Zuchttieren innerhalb der EU erforderlich. Es dient der Rückverfolgung und Überwachung der Tiergesundheit sowie der Einhaltung tierseuchenrechtlicher Vorschriften.


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    Hier können Tierhalter die Haltung von Enten und/oder Gänsen gemeinsam mit sogenannten Sentinel-Tieren (z. B. Hühnern oder Puten) anzeigen. Die Sentinelhaltung dient der frühzeitigen Erkennung einer möglichen Einschleppung der Geflügelpest (Aviären Influenza). Die Anzeige ist 12 Monate gültig und muss anschließend erneuert werden.


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    Wenn Sie Nutztiere halten, neu aufnehmen, abgeben oder sich Änderungen an Ihrer Nutztierhaltung ergeben, ist eine entsprechende Meldung erforderlich. Hier können Sie eine An bzw. Abmeldung sowie eine Änderungsanzeige für verschiedene Tierarten vornehmen, darunter Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine, Geflügel, Einhufer, Gatterwild und Bienen.


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    Hier können Sie die Erlaubnis zur Entnahme von Proben für die Trichinenuntersuchung online beantragen. Diese Erlaubnis ist erforderlich, wenn Sie als Jägerin oder Jäger Wildschweine oder Dachse erlegen und selbst Proben zur amtlichen Untersuchung entnehmen möchten. Sie dient der Einhaltung tierseuchenrechtlicher Vorschriften und der ordnungsgemäßen Untersuchung auf Trichinen.


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    Hier können Sie eine tierschutzrechtliche Anzeige online einreichen. Sie haben die Möglichkeit, Verstöße gegen das Tierschutzgesetz zu melden, beispielsweise nicht artgerechte Haltung, Vernachlässigung oder Misshandlung von Tieren.


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    Hier können Sie Wildursprungsmarken online beantragen. Die Marken werden für die gesetzlich vorgeschriebene Trichinenuntersuchung bei Wildschweinen benötigt und dienen der eindeutigen Kennzeichnung des erlegten Wildes. Sie können bis zu 20 Stück beantragen.

  • Waffen- und Sprengstoffbehörde

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    Feuerwerkskörper der Kategorie F2 dürfen nur zum Jahreswechsel (31. Dezember und 1. Januar) ohne Genehmigung abgebrannt werden. Für den Einsatz zu anderen Zeiten können Sie hier eine Ausnahmegenehmigung online beantragen.


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    Hier können Sie einen Antrag auf Erteilung, Verlängerung oder Änderung einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis stellen (z. B. für Treibladungspulver, Schwarzpulver, pyrotechnische Gegenstände oder das nicht gewerbliche Wiederladen).


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    Hier können Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragen, die für die Teilnahme an Lehrgängen zum Umgang mit Treibladungspulver, Böllerpulver oder pyrotechnischen Gegenständen erforderlich ist. Diese Bescheinigung bestätigt, dass keine sicherheitsrelevanten Bedenken gegen die beantragende Person bestehen.


  • Wohngeld

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    Ein Erhöhungsantrag dient dazu, eine Anpassung des bereits bewilligten Wohngeldes bei Mietern und Mieterinnen zu beantragen. Wenn sich Ihre finanzielle Situation verschlechtert hat oder sich Wohnkosten erhöht haben, können Sie mit diesem Antrag prüfen lassen, ob Ihnen mehr Wohngeld zusteht.


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    Ein Erhöhungsantrag dient dazu, eine Anpassung des bereits bewilligten Wohngeldes beim Eigentümer bzw. Eigentümerin zu beantragen. Wenn sich Ihre finanzielle Situation verschlechtert hat oder sich Wohnkosten erhöht haben, können Sie mit diesem Antrag prüfen lassen, ob Ihnen mehr Wohngeld zusteht.


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    Mit diesem Antrag beantragen Sie erstmals einen Mietzuschuss im Rahmen des Wohngeldes. Der Mietzuschuss unterstützt Haushalte bei den Kosten für gemieteten Wohnraum, wenn das Einkommen nicht ausreicht, um die Miete vollständig zu tragen.


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    Dieser Antrag dient der erstmaligen Beantragung eines Lastenzuschusses. Der Lastenzuschuss unterstützt Eigentümerinnen und Eigentümer selbstgenutzter Wohnimmobilien, wenn das Einkommen nicht ausreicht, um die Belastungen aus Darlehens- oder Bewirtschaftungskosten zu decken.


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    Eine Negativbescheinigung Wohngeld bestätigt, dass für Sie oder Personen Ihres bisherigen Haushalts kein Wohngeld im Landkreis Germersheim bezogen wurde bzw. wann ein Bezug endete. Sie wird benötigt, wenn Sie außerhalb des Landkreises Germersheim ziehen und in Ihrer neuen Wohnsitzgemeinde Wohngeld beantragen möchten.


    Keine Formulare/Verfahren gefunden.

    Mit diesem Antrag beantragen Sie die Fortzahlung des Mietzuschusses über den bisherigen Bewilligungszeitraum hinaus. Stellen Sie sicher, dass Ihre Angaben aktualisiert sind, um eine reibungslose Weiterleistung zu sichern.


    Keine Formulare/Verfahren gefunden.

    Dieser Antrag wird gestellt, um die Fortzahlung des Lastenzuschusses zu beantragen, wenn der bisherige Bewilligungszeitraum endet. Übermitteln Sie aktuelle Angaben, um eine nahtlose Weiterbewilligung zu ermöglichen.