Abfallrecht

Abfallrecht

Die untere Abfallbehörde des Landkreises Germersheim ist zuständig für die Überwachung der ordnungsgemäßen und schadlosen Beseitigung von Abfällen. Dies insofern als dass die Aufgaben nicht in der Verantwortlichkeit des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft liegen. Rechtsgrundlage hierfür ist das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KRWG).

Die untere Abfallbehörde befasst sich insbesondere mit folgenden Themen:

  • Illegale Müllablagerungen („wilder Müll“)
  • Verpackungsgesetz
  • Anzeigeverfahren für gewerbliche und gemeinnützige Sammlungen
  • Unsachgemäßer Umgang  mit Asbest
  • Gewerbeabfallverordnung
  • Batteriegesetz
  • Elektro- und Elektronikgerätegesetz
  • Altfahrzeugverordnung

Bei Fragen zur Müllabfuhr, Gewerbemüll oder zur Entsorgung einzelner Abfallarten wenden Sie sich bitte an den Eigenbetrieb des Landkreises Germersheim.