- Bürgerservice
- Dienstleistungen, Ansprechpartner
- Jugend, Soziales, Gesundheit
- Ausländer, Integration
- Gesundheit, Veterinärwesen
- Kinder, Jugend & Familie
- Kita, Hort, Kindertagespflege
- Elterngeld: Antrag und Beratung
- Beistandschaft und Beurkundung
- Soziale Dienste im Kreis Germersheim
- Verwaltung und Finanzen
- Jugendbildung im Kreis Germersheim
- Netzwerk Frühe Hilfen
- Häuser der Familie - Familienbüros
- Netzwerk Kindeswohl & Kindergesundheit
- Jugendhilfeplanung - Orga und Konzepte
- Ombudschaft und Beschwerdestelle
- Das Jugendamt im Kreis Germersheim
- Schulen und Bildung
- Soziales, Senioren, Gleichstellung
- Kreisvolkshochschule
- Bauen, Umwelt, Abfall, Klima
- Ordnung, Verkehr, Wirtschaft, Tourismus
- Zentraler Service
- Aktuelles
- Bekanntmachungen
- Themen & Projekte
- Vorsorge im Not- und Katastrophenfall
- Energiesparen heißt Geld sparen und Klimaschutz
- Albert-Haueisen-Kunstpreis
- Die Arbeiten von Annette Czopf und Viktoria Shylova überzeugten die Jury
- Einladung Preisverleihung des Albert-Haueisen-Kunstpreises
- Einladung an alle Interessierten zur Preisverleihung und Ausstellungseröffnung
- Haueisen-Kunstpreis 2022 verliehen
- Haueisenpreis: Vorjury hat Auswahl getroffen
- Haueisen-Kunstpreis 2019 verliehen
- Bisherige Preisträger Preis
- Fotoprojekt Demokratie
- Medien, Presse
- Stellen, Ausbildung
- Sitzungen, Gremien
- Online Dienste
- Landkreis
Landrat Martin Brandl appelliert:
Fakten zur zweiten Rheinbrücke benennen
„Die Menschen und Unternehmen in der Region, die seit Jahren auf die zweite Rheinbrücke warten und die vielen Pendlerinnen und Pendler, die täglich den Rhein überqueren und dabei viel Zeit in Staus und Baustellen verbringen, haben ein Recht auf korrekte Information.“ Martin Brandl, Landrat für den Kreis Germersheim, nimmt in einer erneuten Stellungnahme Bezug auf jüngste Veröffentlichungen, in denen Zuständigkeiten falsch benannt wurden. Brandl stellt klar: „Es ist schlichtweg falsch, dass das Regierungspräsidium Karlsruhe die Verantwortung für das ergänzende Planfeststellungsverfahren trägt. Für die Durchführung ist ausschließlich der Landesbetrieb Mobilität und damit das Land Rheinland-Pfalz zuständig; nicht das Regierungspräsidium Karlsruhe.“ Um den ohnehin schon komplexen Ablauf des Verfahrens nicht noch weiter in die Länge zu ziehen, wurde zu Beginn der Planung vereinbart, dass sich die Zuständigkeiten nicht in der Mitte der Brücke plötzlich ändern. Erst wenn das Verfahren von rheinland-pfälzischer Seite abgeschlossen ist, kann rechts und links des Rheins das Baurecht erteilt werden.
Brandl bekräftigt seine Forderung nach verbindlichen Zeitplänen für dieses Großprojekt. „Der Bund muss die Finanzierung für notwendige Neubauprojekte sicherstellen und das Land muss rechtskräftig das Baurecht herstellen. Es ist unangebracht, Vorhaltungen zu machen und die Verantwortung hin- und herzuschieben. Jede Ebene sollte ihre Hausaufgaben machen, damit die Umsetzung nicht noch weiter in die Länge gezogen wird.“ Das Projekt der zweiten Rheinbrücke ist ein länderübergreifendes, verkehrspolitisches und vor allen Dingen für die Wirtschaft in beiden Ländern elementares Vorhaben. Vor dem Hintergrund, dass die Brücke womöglich auf einer Liste von bundesweit über 70 Bauprojekten steht, deren Realisierung bis 2029 wegen der Haushaltslage gefährdet sein könnte, schließt sich auch der Kreisbeigeordnete Christian Völker der Forderung an: „Es ist an der Zeit, dass Bund und Land ihrer Aufgabe gerecht werden.“ Brandl mahnt: „Was wir brauchen, ist eine von allen Seiten korrekte Darstellung des Sachstandes in der öffentlichen Debatte und die Umsetzung der jeweiligen Aufgaben.“