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Online-Beantragung jetzt möglich
Handwerkerparkausweis der MRN
Ab sofort kann der Handwerkerparkausweis der Metropolregion Rhein-Neckar online beantragt werden. Den sogenannten HWPA gibt es bereits seit 2008 in der Metropolregion Rhein-Neckar. Mit ihm kann den Handwerksbetrieben pauschal eine Ausnahmegenehmigung nach Paragraph 46 der Straßenverkehrsordnung zum Parken im öffentlichen Raum erteilt werden - mit Gültigkeit in der gesamten Metropolregion und in der Technologieregion Karlsruhe. „Bislang war für die Betriebe jährlich ein Behördengang zur örtlichen Stadt- oder Verbandsgemeinde erforderlich, um den HWPA zu beantragen,“ erläutert Kreisbeigeordnete Anette Kloos, „Wesentlich schneller funktioniert nun die Online-Beantragung, die jederzeit und von jedem Ort aus erfolgen kann“.
Antragsberechtigt sind Betriebe, die ein Handwerk oder ein handwerkähnliches Gewerbe gemäß der Handwerkerordnung ausüben und die zudem bei der Handwerks- oder Industrie- und Handelskammer gemeldet sind und deren Betriebssitz innerhalb der Metropolregion Rhein-Neckar liegt. Es muss außerdem eine gewerbliche Tätigkeit ausgeübt werden, für die ein Fahrzeug in unmittelbarer Nähe des Einsatzortes benötigt wird. Der Handwerkerparkausweis kann eingesetzt werden in den kreisfreien Städten Frankenthal, Heidelberg, Landau, Ludwigshafen, Mannheim, Neustadt, Speyer und Worms, in allen Städten und Gemeinden der Landkreise Germersheim, Südliche Weinstraße, Rhein-Pfalz, Bergstraße, Bad Dürkheim, Karlsruhe, Rastatt und Neckar-Odenwald sowie in den Städten Karlsruhe und Baden-Baden. Die Kosten belaufen sich auf 195 Euro pro Jahr.
Zuständig für die Genehmigung waren bisher die Straßenverkehrsbehörden bei den Stadt- und Verbandsgemeindeverwaltung. „Die Umstellung auf die von der MRN zentral eingeführte Software wäre für die Kommunen in Summe mit nicht unerheblichen Kosten verbunden gewesen“, führt Kloos aus. „Als Kreis haben wir daher die Kommunen bei der Erarbeitung einer optimalen Lösung unterstützt, so dass insgesamt Ressourcen und Kosten eingespart werden konnten“.
Über Zweckvereinbarungen haben die kommunalen Verwaltungen die Dienstleistung an einer Stelle zusammengeführt: Die Stadt Germersheim hat die Abwicklung von Anträgen und Genehmigungen zentral übernommen. Alle Handwerksbetriebe mit Sitz im Kreis Germersheim beantragen den Handwerkerparkausweis daher zentral über die Webseite der Stadt Germersheim. Auf www.germersheim.eu finden Interessierte den Zugang zum Online-Portal sowie alle relevanten Informationen, Voraussetzungen und Kontaktdaten unter dem Navigationspunkt „Verwaltung und Bürgerservice“ und anschließend unter „Wirtschaft & Gewerbe“.