Antragsverfahren für Beihilfen

Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen

In diesem Jahr wird den Winzerinnen und Winzern seitens der Kreisverwaltung in der Zeit zwischen 15. und 30. September ein zusätzlicher Antragszeitraum für Teil1 zur Gewährung einer Beihilfe für die Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen ab dem Pflanzjahr 2026

angeboten. Mit dem zusätzlichen Antragsverfahren erhalten die Winzerinnen und Winzer die Möglichkeit, mit Rode-Erlaubnis die Flächen im Winter zu räumen. Sie sichern sich damit die Option, in späteren Jahren, wenn die Marktlage entspannter ist, wieder mit finanzieller Förderung neu zu pflanzen.

Das Verfahren trägt außerdem dazu bei, dass betroffene Rebflächen ordnungsgemäß geräumt werden und somit weniger Weinberge zu verwilderten Drieschen werden. Solche Flächen bergen ein großes Potenzial für Schaderreger und Pilzkrankheiten, was die Bewirtschaftung der benachbarten Weinbauparzellen erschwert.

Es wird empfohlen, den Antrag über das Weininformationsportal der Landwirtschaftskammer (WIP) EDV-technisch unterstützt auszufüllen. Die Antragsformulare und das Merkblatt sind auch über die Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau verfügbar. Sie können von dort ausgedruckt und ebenfalls zur Antragstellung genutzt werden. Alle Bedingungen und Erläuterungen zur Antragstellung und Förderung sind dem Merkblatt zu entnehmen, das auch auf der Webseite der Kreisverwaltung verlinkt ist.