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Gleichstellungsbeauftragte warnt und ruft zu erhöhter Wachsamkeit auf
Zwangsverheiratung in den Sommerferien
Die Sommerferien haben begonnen – für viele junge Menschen im Kreis Germersheim eine unbeschwerte Zeit voller Freiheit und Erholung. Doch nicht für alle: Immer wieder werden Jugendliche, insbesondere Mädchen und junge Frauen, während der Ferien ins Ausland gebracht, um dort gegen ihren Willen verheiratet zu werden.
Die Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Germersheim warnt deshalb eindringlich vor einer besonders hohen Gefährdung in der Urlaubszeit. „Zwangsverheiratung ist eine schwere Menschenrechtsverletzung – sie darf nicht mit Tradition oder kulturellem Hintergrund relativiert werden“, betont Lisa-Marie Trog, Gleichstellungsbeauftragte im Landkreis Germersheim: „Auch bei uns im Landkreis gab es in der Vergangenheit bereits konkrete Fälle von Zwangsheirat. Das zeigt: Dieses Problem ist näher, als viele denken.“
Warnzeichen frühzeitig erkennen
Zu den möglichen Anzeichen zählen:
- soziale Isolation, strenge Kontrolle – insbesondere durch männliche Familienmitglieder
- Andeutungen, nach den Ferien nicht mehr zur Schule zu kommen,
- Hinweise auf eine bevorstehende Feier im Herkunftsland,
- frühe Verheiratungen oder Elternschaft bei älteren Geschwistern.
Oft wenden sich Betroffene erst kurz vor einer geplanten Reise an eine Vertrauensperson – umso wichtiger ist eine sensible Reaktion des Umfelds. Lehrkräfte, Schulsozialarbeitende, Nachbarinnen und Nachbarn sowie Freundinnen und Freunde können eine entscheidende Rolle spielen.
Was man tun kann
Bei einem Verdacht oder wenn sich eine betroffene Person an einen wendet:
- Kein Gespräch mit der Familie suchen! Dies kann die Gefahr für die betroffene Person erheblich verschärfen.
- Kontakt zu spezialisierten Beratungsstellen aufnehmen – z. B. unter www.zwangsheirat.de. Die Beratung ist anonym, kostenlos und mehrsprachig.
- Bei Minderjährigen kann das Jugendamt oder der Kindernotdienst helfen.
- Eine geplante Ausreise sollte – bei konkretem Verdacht – unbedingt verhindert werden. Die Rückholung aus dem Ausland ist oft extrem schwierig, insbesondere bei doppelter Staatsbürgerschaft.
Rechtlicher Rahmen
Zwangsheirat ist in Deutschland nach § 237 StGB strafbar – auch der Versuch und die Verschleppung ins Ausland. Ehen mit Minderjährigen sind unzulässig. Auch traditionelle oder religiöse Eheschließungen ohne staatliche Anerkennung sind bei Minderjährigen verboten.
Weitere Informationen und Materialien
- www.zwangsheirat.de – Beratungsstellen & Informationen
- Solwodi e.V. – Beratung und Unterstützung für Betroffene von Zwangsheirat
- www.verschleppung.papatya.org – Hilfen bei drohender Verschleppung
- Unterrichtsmaterial, Info-Broschüren und Videos: www.frauenrechte.de
- Kurzfilm „Der letzte Schultag“ zur Sensibilisierung auf YouTube, Instagram & TikTok
„Wenn eine Jugendliche nach den Ferien nicht zurückkehrt, ist es möglicherweise zu spät“, warnt Trog. „Bitte schauen Sie hin, hören Sie zu – und holen Sie sich Unterstützung. Niemand muss in einer solchen Situation alleine handeln.“
Kontakt: Gleichstellungsbeauftragte Landkreis Germersheim,
E-Mail: gleichstellungsbeauftragte@kreis-germersheim.de