Dorferneuerung

Dorferneuerung

Dorferneuerung

Im Rahmen des Dorferneuerungsprogramms des Landes Rheinland-Pfalz sollen die nachstehenden Ziele erreicht werden:

1. Erhaltung des Dorfes als eigenständiger Wohn-, Arbeits-, Sozial- und Kulturraum

2. Erhaltung des individuellen Charakters des Dorfes mit seinem Ortsbild

3. Erhaltung der orts- und landschaftstypischen Bauformen und Strukturen und Weiterentwicklung derselben

4. Gemeinschaft der Dorfbewohner stärken

  • Voraussetzungen  

    • Die Gemeinde muss über ein Dorferneuerungskonzept verfügen (Auskunft hierüber erhalten Sie bei der Kreisverwaltung oder der zuständigen Verbandsgemeinde- oder Stadtverwaltung)
    • Es muss sich um ein ortsbild- bzw. landschaftsprägendes Gebäude handeln
    • Antragsteller muss Eigentümer des zu fördernden Anwesens sein
    • Die Kosten müssen mindestens 7.800,00 EUR betragen
    • Keine wie Einkommensgrenze oder persönlichen Voraussetzungen
    • Es ist nur die Art und die Qualität der Maßnahme entscheidend.
    • Aufträge dürfen erst nach Bewilligung der Fördermittel erteilt werden
    • Die Arbeiten dürfen erst nach Bewilligung der Fördermittel begonnen werden
    • Eigenleistungen können ebenfalls bezuschusst werden
  • Beispiele förderungsfähiger Maßnahmen  

    • Bauliche Maßnahmen zur Erneuerung, zum Aus-, Um- oder Anbau älterer ortsbildprägender Gebäude
    • Schaffung von Wohnraum in Ortskernen durch Umnutzung leerstehender Bausubstanz
    • Erhaltung und Gestaltung von Gebäuden bestehender oder ehemaliger land- und forstwirtschaftlicher Betriebe
    • Initiative Vorhaben und kleinere bauliche Projekte örtlicher Sozial-, Kultur- und Beratungsarbeit
    • Maßnahmen zur Schaffung eines umweltverträglichen Fremdenverkehrs und der naturnahen Erholung
  • Benötigte Unterlagen  

    • Antragsvordruck
    • Unternehmerangebote oder eine Kostenermittlung eines Architekten nach DIN 276
    • Lichtbilder des Anwesens
  • Kosten  

    • Keine
  • Verfahrensablauf  

    • Es wird empfohlen, sich vorab telefonisch über die Förderfähigkeit zu informieren. In der Regel wird das Anwesen vor Antragstellung besichtigt, um Detaills bei der Planung sowie Wahl der Materialien usw. vorher abzustimmen
    • Anträge sind über die zuständige Verbandsgemeinde- bzw. Stadtverwaltung einzureichen
  • Zuwendungshöhe  

    Die Höhe der Zuwendung richtet sich nach der Art und den Kosten der Maßnahme und liegt zwischen 20 und 30 v.H. der zuwendungsfähigen Kosten.

  • Kommunale Förderung

    Allgemeine Beschreibung

    Die Dorferneuerung ist ein Förderinstrument des Landes zur Unterstützung der Gemeinden, die ihre strukturelle Entwicklung als Selbstverwaltungsaufgabe wahrnehmen und zugleich Teil einer aktiven Strukturpolitik für die ländlichen Räume.

    Durch die Dorferneuerung soll eine nachhaltige und zukunftsbeständige Entwicklung des Dorfes unterstützt und das Dorf als eigenständiger Wohn-, Arbeits-, Sozial- und Kulturraum erhalten und weiterentwickelt werden. Die Erhaltung bzw. Stärkung der Funktionsvielfalt der Dörfer in ökonomischer, ökologischer, sozialer und kultureller Hinsicht ist ein Hauptanliegen der Dorferneuerung. Zu den Aufgabenschwerpunkten der Dorferneuerung zählen insbesondere strukturverbessernde Maßnahmen, die vor allem auch zur Stabilisierung bzw. Stärkung der Ortskerne beitragen. Zu den Aufgabenschwerpunkten der Dorferneuerung zählen insbesondere strukturverbessernde Maßnahmen, die vor allem auch zur Stabilisierung bzw. Stärkung der Ortskerne beitragen, z.B.:

    • Die Schaffung bzw. Sicherung wohnstättennaher Arbeitsplätze.
    • Die Sicherung bzw. Wiederherstellung der örtlichen Grundversorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs.
    • Die Umnutzung leerstehender, ortsbildprägender Bausubstanz zum Wohnen und Arbeiten.
    • Die Sicherung und Verbesserung des Dorfbildes und der baulichen Ordnung.
    • Die Erhaltung und Erneuerung ortsbildprägender wie regional typischer Bausubstanz und Siedlungsstrukturen.
    • Die Wiederherstellung oder Erhaltung der Einheit von Dorf und Landschaft.
    • Die Förderung der Einsatzbereitschaft und der Selbstinitiativen der Dorfbewohner für die Belange ihres Dorfes.
    • Die Durchführung einer umfassenden Informations-, Bildungs- und Beratungsarbeit im Rahmen der Dorfmoderation

    Förderungen:

    Zuwendungen werden für folgende Vorhaben gewährt (beispielhafte Aufzählung):

    • Vorbereitung und Durchführung der für die Dorferneuerungsmaßnahmen notwendige Informations-, Bildungs- und Beratungsarbeit im Rahmen der Dorfmoderation;
    • Fortschreibung und Weiterentwicklung bestehender Dorferneuerungskonzepte sowie Beratungsleistungen für die Ortsgemeinden;
    • bauliche Maßnahmen zur Erneuerung, zum Aus-, Um- oder Anbau älterer orts- und landschaftsprägender oder öffentlich bedeutsamer Gebäude mit Hof- und Grünflächen einschließlich denkmalpflegebedingter und bauökologischer Mehraufwendungen;
    • Schaffung von neuem Wohnraum in Ortskernen durch Umnutzung leerstehender Bausubstanz oder Schließung von Baulücken in maßstäblicher, dörflicher Architektur (gestalterische Mehraufwendungen);
    • bauliche Maßnahmen innerhalb der Ortslage zur Erhaltung und Neueinrichtung von wohnstättennahen Arbeitsplätzen;
    • Erhaltung, Gestaltung und Entwicklung von ökologisch oder landespflegerisch sowie typisch ländlich und traditionell geprägter bedeutsamer Bereiche sowie Maßnahmen, die die Einbindung der Dörfer in die Landschaft verbessern;
    • naturnahe Gestaltung und Renaturierung innerörtlicher Bachläufe zur Unterstützung der ökologischen Vielfalt im Dorf;
    • Aufwendungen für den Erhalt und die Schaffung von Lebensräumen für bestandsgefährdete sowie dorftypische Tier- und Pflanzenarten;
    • Verbesserung des Wohnumfeldes durch Rückbau versiegelter Flächen in naturnahe Freiflächen; umweltverträglicher Ausbau und Gestaltung von Straßenräumen und Plätzen mit einer über die Verkehrs- und Erschließungsfunktion hinausgehenden Bedeutung.
    • investive Vorhaben zur Sicherung und zum Ausbau einer bedarfsgerechten örtlichen Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen, Erstellung und Funktionsverbesserung von Gemeinbedarfseinrichtungen, besonders in ortsbild- oder landschaftsprägenden Gebäuden oder Anlagen; ausnahmsweise auch Vorhaben, die zur Gründung eines Trägers der Maßnahme notwendig sind;
    • initiative Vorhaben und kleinere bauliche Projekte örtlicher Sozial-, Kultur- und Beratungsarbeit, insbesondere von örtlichen Selbsthilfegruppen für Kinder, Jugendliche, Behinderte und ältere Bürgerinnen und Bürger;
    • Maßnahmen zur Schaffung eines umweltverträglichen dörflichen Fremdenverkehrs und der naturnahen Erholung, auch gemeinsame Vorhaben mehrerer Gemeinden; Hochbaumaßnahmen werden nur in ortsbild- oder landschaftsprägenden Gebäuden gefördert;

    Die Höhe der Zuwendung richtet sich nach der finanziellen Leistungsfähigkeit des Antragstellers und dem Landesinteresse an der Ausführung des Vorhabens. Der Fördersatz beträgt kann bis zu 65 % der zuwendungsfähigen Kosten betragen.

    Keine Förderungen:

    Nicht gefördert werden Vorhaben,

    • die ganz oder überwiegend Schönheitsreparaturen darstellen oder der Bauunterhaltung dienen,
    • die Maßnahmen in Neubaugebieten darstellen
    • die bereits begonnen wurden.

    Bitte mitbringen

    • Antrag
    • Pläne
    • Kostenschätzungen
    • Fotos
    • Auszug aus dem Dorferneuerungskonzept

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Rechtliche Grundlagen

    Fristdauer

    Die Anträge sind bis zum 1. August bei der Kreisverwaltung einzureichen. Die Kreisverwaltung legt die Anträge der ADD bis zum 15. Oktober vor.

    Ergänzungen

    Fachliche Beratung in fördertechnischer und förderrechtlicher Sicht gibt es bei dem Dorferneuerungsbeauftragten der Kreisverwaltung.

    Die Kreisverwaltung bündelt alle kommunalen Anträge und erstellt eine Prioritätenliste, die sie der ADD vorlegt. Die ADD stimmt diese mit der Kreisverwaltung ab und legt die Förderanträge dem ISM zur Bewilligung vor.

    Quellverweis

    Die dargestellten Inhalte stammen aus dem Bürger- und Unternehmensservice des Landes Rheinland-Pfalz (http://bus.rlp.de), der sich in regelmäßigen Abständen automatisch mit der rlpDirekt-Plattform (www.rlpdirekt.de) synchronisiert.

  • Private Förderung

    Allgemeine Beschreibung

    Durch die Dorferneuerung soll eine nachhaltige und zukunftsbeständige Entwicklung des Dorfes unterstützt und das Dorf als eigenständiger Wohn-, Arbeits-, Sozial- und Kulturraum erhalten und weiterentwickelt werden. Die Erhaltung bzw. Stärkung der Funktionsvielfalt der Dörfer in ökonomischer, ökologischer, sozialer und kultureller Hinsicht ist ein Hauptanliegen der Dorferneuerung. Zu den Aufgabenschwerpunkten der Dorferneuerung zählen insbesondere strukturverbessernde Maßnahmen, die vor allem auch zur Stabilisierung bzw. Stärkung der Ortskerne beitragen.

    Förderungen:

    Zuwendungen werden für folgende Vorhaben gewährt (beispielhafte Aufzählung):

    • Schaffung von neuem Wohnraum in Ortskernen durch Umnutzung leerstehender Bausubstanz oder Schließung von Baulücken in maßstäblicher, dörflicher Architektur (gestalterische Mehraufwendungen);
    • bauliche Maßnahmen innerhalb der Ortslage zur Erhaltung und Neueinrichtung von wohnstättennahen Arbeitsplätzen;
    • investive Vorhaben zur Sicherung und zum Ausbau einer bedarfsgerechten örtlichen Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen, Erstellung und Funktionsverbesserung von Gemeinbedarfseinrichtungen, besonders in ortsbild- oder landschaftsprägenden Gebäuden oder Anlagen; ausnahmsweise auch Vorhaben, die zur Gründung eines Trägers der Maßnahme notwendig sind;
    • Verbesserung des Wohnumfeldes durch Rückbau versiegelter Flächen in naturnahe Freiflächen;
    • bauliche Maßnahmen zur Erneuerung, zum Aus-, Um- oder Anbau älterer orts- und landschaftsprägender oder öffentlich bedeutsamer Gebäude mit Hof- und Grünflächen einschließlich denkmalpflegebedingter und bauökologischer Mehraufwendungen

    Die Zuwendung beträgt je Einzelvorhaben bis zu 30 v.H. der förderfähigen Ausgaben pro Objekt, höchstens jedoch 20.452 Euro. Bei nachgewiesener besonderer Bedürftigkeit kann der Zuschuss auf bis zu 60 v.H. der förderfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 25.565 Euro, angehoben werden. Für Vorhaben, die

    • zur Erhaltung und Neueinrichtung von wohnstättennaher Arbeitsplätze oder
    • zur Sicherung und Ausbau einer bedarfsgerechten örtlichen Grundversorgung mit Waren und und Dienstleistungen dienen,

    kann die Zuwendung bis auf 40.903 Euro angehoben werden.

    Keine Förderungen:

    Nicht gefördert werden Vorhaben,

    • die ganz oder überwiegend Schönheitsreparaturen darstellen oder der Bauunterhaltung dienen,
    • die Maßnahmen in Neubaugebieten darstellen,
    • die bereits begonnen wurden

    Bitte mitbringen

    • Antrag
    • Pläne
    • Kostenvoranaschläge
    • Fotos vom Bestand

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Rechtliche Grundlagen

    Fristdauer

    Es sind keine Fristen zu beachten. Sie sollten Anträge jedoch möglichst frühzeitig im Jahr stellen, da die Fördermittel nur begrenzt zur Verfügung stehen.

    Ergänzungen

    Fachliche Beratung sowohl in fördertechnischer und förderrechtlicher Sicht gibt es bei dem Dorferneuerungsbeauftragten der Kreisverwaltung.

    Quellverweis

    Die dargestellten Inhalte stammen aus dem Bürger- und Unternehmensservice des Landes Rheinland-Pfalz (http://bus.rlp.de), der sich in regelmäßigen Abständen automatisch mit der rlpDirekt-Plattform (www.rlpdirekt.de) synchronisiert.