- Bürgerservice
- Dienstleistungen, Ansprechpartner
- Jugend, Soziales, Gesundheit
- Ausländer, Integration
- Gesundheit, Veterinärwesen
- Kinder, Jugend & Familie
- Kita, Hort, Kindertagespflege
- Elterngeld: Antrag und Beratung
- Beistandschaft und Beurkundung
- Soziale Dienste im Kreis Germersheim
- Verwaltung und Finanzen
- Jugendbildung im Kreis Germersheim
- Netzwerk Frühe Hilfen
- Häuser der Familie - Familienbüros
- Netzwerk Kindeswohl & Kindergesundheit
- Jugendhilfeplanung - Orga und Konzepte
- Ombudschaft und Beschwerdestelle
- Das Jugendamt im Kreis Germersheim
- Schulen und Bildung
- Soziales, Senioren, Gleichstellung
- Kreisvolkshochschule
- Bauen, Umwelt, Abfall, Klima
- Ordnung, Verkehr, Wirtschaft, Tourismus
- Zentraler Service
- Aktuelles
- Bekanntmachungen
- Themen & Projekte
- Vorsorge im Not- und Katastrophenfall
- Energiesparen heißt Geld sparen und Klimaschutz
- Albert-Haueisen-Kunstpreis
- Die Arbeiten von Annette Czopf und Viktoria Shylova überzeugten die Jury
- Einladung Preisverleihung des Albert-Haueisen-Kunstpreises
- Einladung an alle Interessierten zur Preisverleihung und Ausstellungseröffnung
- Haueisen-Kunstpreis 2022 verliehen
- Haueisenpreis: Vorjury hat Auswahl getroffen
- Haueisen-Kunstpreis 2019 verliehen
- Bisherige Preisträger Preis
- Fotoprojekt Demokratie
- Medien, Presse
- Stellen, Ausbildung
- Sitzungen, Gremien
- Online Dienste
- Landkreis
Besucherlenkungskonzept Rheinauen plus
Besucher-Lenkungskonzept Rheinauen plus
Erster Schritt: Katasterbildung
Die Rheinauen, der Bellheimer Wald und die Queichwiesen mit ihren facettenreichen Landschaftsbildern sind ein prägendes naturräumliches Element im Landkreis Germersheim und der gesamten Region und sind zum großen Teil natur- und artenschutzrechtlich geschützt.
In Ergänzung zum „Besucherlenkungskonzept Bienwald“ soll das zu erstellende „Besucherlenkungskonzept Rheinauen Plus“ die Grundlage für die naturtouristische Entwicklung des Landkreises Germersheim und der Region darstellen. Ziel des Projekts ist die touristische Inwertsetzung der drei Naturräume „Rheinauen“, „Bellheimer Wald“ und „Queichwiesen“, um diese einzigartigen Naturlandschaften für Naherholungssuchende und Touristen besser erlebbar zu machen und besonders sensible Bereiche vor Beeinträchtigungen zu schützen. Durch eine Bündelung der Wanderwege, eine einheitliche Konzeption und Ausschilderung nach den Richtlinien des Landes Rheinland-Pfalz sollen eine verbesserte Besucherlenkung und eine bessere Orientierung für die Nutzenden erreicht werden.
Das Wegekonzept wurde gemeinsam mit den beteiligten Kommunen, Forstamt Rheinauen, Forstamt Haardt, der Unteren Naturschutzbehörden der Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße, der Genehmigungsdirektion Süd, dem Pfälzerwald-Verein und Landwirtschaftskammer entwickelt und abgestimmt.
Insgesamt sollen ca. 300 km Wanderwege ausgeschildert bzw. markiert werden. Von der Aufwertung und Aktualisierung des Wegenetzes sind insgesamt 19 Ortsgemeinden sowie die Stadt Germersheim mit dem Ortsteil Sondernheim und die Stadt Wörth am Rhein sind betroffen. Die Ortsgemeinden sind Jockgrim, Rheinzabern, Neupotz, Rülzheim, Hördt, Leimersheim, Kuhardt, Bellheim, Ottersheim, Knittelsheim, Zeiskam, Lingenfeld, Westheim, Lustadt, Schwegenheim, Offenbach, Bornheim, Essingen und Hochstadt.
Das „Besucherlenkungskonzept Rheinauen Plus“ soll auf der Tourismusstrategie des Landkreises Germersheim aufbauen und darüber hinaus das „Besucherlenkungskonzept Bienwald“ ergänzen.
Bei der Konzepterstellung werden ausschließlich bestehende Wegeverbindungen berücksichtigt. Eine Vernetzung zwischen den einzelnen Regionen und zu angrenzenden Regionen wird durch sogenannte Verbindungswege und den PWV-Hauptwanderwegen geschaffen. Das Projekt wird in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber, den zuständigen Forstverwaltungen, den Naturschutzbehörden, den Kommunen, der Pfalz Touristik, dem Pfälzerwald-Verein und den betroffenen Ortsgruppen sowie den benachbarten touristischen Instanzen erfolgen.
Im ersten Schritt soll im Zuge einer Katasterbildung detailliert geklärt werden, an welchen Stellen im Wegenetz wegweisende Beschilderung notwendig wird, und wo per Informationstafeln auf markante kulturelle, historisch-naturpädagogische Stellen hingewiesen werden kann. Dieser Schritt bildet die Grundlage, um die Kosten zur Umsetzung des zweiten Schritts – der Realisierung, der im Kataster vorgesehenen Beschilderung - detailliert fassen zu können.
