Informationen und wichtige Hinweise zum Coronavirus (SARS-CoV-2) erhalten Sie u.a. auf den Seiten des Robert-Koch-Institut, der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, des Auswärtigen Amtes, des Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie sowie des Bundesministerium für Gesundheit.
Bei steigenden Infektionszahlen reagiert Rheinland-Pfalz zielgerichtet mit lokalen Maßnahmen statt einem erneut flächendeckender Beschränkungen.
Was gilt aktuell im Landkreis Germersheim:
Gilt ab 11. Januar 2021: Fünfzehnte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (15. CoBeLVO) vom
8. Januar 2021
Begründung der fünfzehnten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (15. CoBeLVO) vom
8. Januar 2021
Ergänzende Dokumente:
Auslegungshilfe für die 15. CoBeLVO (Stand 08.01.2021)
Erste Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung zur Absonderung von mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten oder krankheitsverdächtigen Personen und deren Hausstandsangehörigen und Kontaktpersonen vom 15. Januar 2021
- Begründung
Landesverordnung zur Absonderung von mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten oder krankheitsverdächtigen Personen und deren Hausstandsangehörigen und Kontaktpersonen vom 8. Dezember 2020 [am 9. Dezember in Kraft getreten]
Begründung der Landesverordnung zur Absonderung bei Verdacht einer SARS-CoV-2-Infektion
Alle Rechtsgrundlagen für Rheinland-Pfalz
Allgemeine Informationen zum Corona Warn- und Aktionsplan des Landes Rheinland-Pfalz
- Wie vereinbare ich einen Termin?
Die Terminvergabe erfolgt zentral durch das Land. Der Landkreis hat darauf keinen Einfluss. Die Terminvergabe
erfolgt telefonisch unter Tel. 0800 / 57 58 100 oder über die Internetseite www.impftermin.rlp.de.
Hilfe bei der Online-Impfanmeldung für Personen mit 1. Impfpriorität, insb. über 80 Jahre (hier klicken)
- Anfahrt zum Landes-Impfzentrum in Wörth (Übersichtskarte)
Hilfen und Angebote zu Fahrten ins Impfzentrum (hier klicken)
Kostenloser Shuttlebus:
Ein kostenloser Shuttlebus fährt vom Bahnhof jeweils zur vollen und zur halben Stunde Richtung Landes-Impfzentrum. Von dort fährt der Bus jeweils eine Viertelstunde vor und eine Viertelstunde nach der vollen Stunde zurück zum Bahnhof Wörth.
Liniennetzplan (Bild anklicken):
• Bei der Einfahrt werden Ihr Kennzeichen und Ihr Name vom Wachpersonal erfasst.
• Nach dem Parken geht es in einen ersten Wartebereich. Von hier leitet Sie unser Personal zum Check-In.
Es wird Ihre Temperatur gemessen.
• Sie gelangen weiter zur Anmeldung. Hier werden Ihre Dokumente geprüft und erfasst.
• Sie werden nun zum Aufklärungsgespräch geführt, wo Sie ein Arzt über die Impfung informiert.
Sie haben Gelegenheit zum persönlichen Beratungsgespräch.
• Die nächste Station ist die Impfung selbst. Fachpersonal nimmt die Impfung vor.
• In einem letzten Wartebereich müssen Sie sich nun 15 Minuten aufhalten, bevor Sie am vor Ihnen
liegenden Schalter ihre Dokumente abgeben.
• Am Ausgang wird Ihr Name ausgetragen. Wir wünschen Ihnen nun eine gute Heimfahrt.
Anamnese Einwilligung - Schutzimpfung gegn COVID-19 (hier klicken)
- Häufige Fragen & Informationen rund um die Corona-Schutzimpfung
Aufklärungsmerkblatt zur Schutzimpfung gegen COVID-19 mit mRNA-Impfstoff
Leitfaden zur Corona-Schutzimpfung
Alle Zahlen zur Corona-Impfung
Zusammen
gegen Corona - Bundesministerium für Gesundheit
Impfstrategie Rheinland-Pfalz
Quarantäneregelungen und mehr (gilt ab 9. Dezember 2020)
Einreisende müssen sich über die Seite www.einreiseanmeldung.de anmelden.
Corona-Schnelltest-Zentrum DRK-Kreisverband Germersheim
Aufgrund hoher Nachfrage aus der Bevölkerung und den angrenzenden Landkreisen hat sich der DRK-Kreisverband dazu entschlossen, die Teststation für die Allgemeinheit zu öffnen.
Die Teststation befindet sich in der DRK-Kreisgeschäftsstelle, Hans-Graf-Sponeckstraße 33, 76726 Germersheim
Telefonisch ist die Hotline unter 0172/7429012 werktags von 8 bis 16 Uhr erreichbar.
Eine Anmeldung ist auch per E-Mail über möglich. Das DRK bittet um Verständnis, dass die Gebühren für einen Schnelltest vor Ort aufgrund der Corona-Lage nur bargeldlos (z.B. mit einer EC- oder Kreditkarte bezahlt werden können.
Ein Test kostet für Privatzahler 39 €.
Corona-Schnelltest-Zentrum Herxheim
Jeden Samstag von 9:00 - 12:00 Uhr geöffnet!
Nachdem der Start des Schnelltest-Zentrums in der Herxheimer Elmar-Weiller-Festhalle über Weihnachten und zwischen den Jahren auf positives Feedback gestoßen ist, haben die Betreiber rund um die REHA med Gesundheitspark GmbH beschlossen auch weiterhin Corona-Schnelltests für die Bevölkerung der Region anzubieten.
Die Terminvergabe erfolgt ausschließlich online auf der Website www.coronatest-herxheim.de.
Damit sollen vor allem ein reibungsloser Ablauf gewährleistet, aber auch Warteschlangen rund um die Festhalle vermieden werden. Das Angebot gilt im Januar und Februar 2021 bis auf Weiteres jeden Samstag von 09:00 - 12:00 Uhr (kurzfristige Änderungen vorbehalten).
Es handelt sich hierbei um ein Schnelltest-Zentrum, bei dem man sich ohne Symptome als Selbstzahler (35,-€) testen lassen kann.
Schnelltest-Zentrum
in Ludwigshafen:
Testung
für Selbstzahler (ohne Symptome) in Ludwigshafen ab dem 19.12.20 möglich.
Schnelltest-Center in der Walzmühle (Yorckstr. 2/LU)
Öffnungszeiten: Mo - Fr 11-18 h, Sa 9 - 15 h, So geschlossen; keine Anmeldung erforderlich!
Kosten ab 49 € pro Person, Familien mit bis zu 2 Kindern rabattiert auf 110 €
Mehr Infos unter www.schnelltest-ludwigshafen.de oder per Telefon unter 0621/76221628
Außerdem gibt es inzwischen auch die Möglichkeit einen PCR-Test machen zu lassen:
Testung für Selbstzahler
und auch Krankheitsverdächtige, etc. in Speyer, Am Neuen
Rheinhafen 6 in der Halle 101
Eine
telefonische Anmeldung ist zwingend erforderlich: 06232-133 100, Mo - Fr 9 - 13
Uhr
Wer kann
sich testen lassen?
-
Kontaktpersonen 1. Grades, ab dem 5. Tag nach dem letzten Kontakt, KAT1-Haushaltsangehörige
- Krankheitsverdächtige mit Symptomen,
- Personen mit roter Corona-WarnApp,
- Personen mit einem positiven Schnelltest,
- Patienten vor geplanter Aufnahme in einem Krankenhaus, Reha-Einrichtung oder einer ambulanten Operation
- Selbstzahler, z.B. Resierückkehrer, Kosten ca. 130 €
Bürgertelefon Kreis Germersheim:
Telefonnummer: 07274/53-131
erreichbar von Montag bis Freitag:
08:30 bis 12:00 Uhr.
und Montag bis Donnerstag
von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Angebot eines Sorgentelefons für Menschen in häuslicher Quarantäne:
Tel.: 0152-38 50 86 99
E-Mail:
Merkblatt
Sonderhotline für Neukunden der Jobcenter ist ab sofort erreichbar unter der gebührenfreien Rufnummer:
0800 4 5555 23
Telefonhotline des rheinland-pfälzischen Gesundheitsministeriums wochentags unter der Telefon-Nummer 0800-5758100
Hotline zum Coronavirus vom Bundesgesundheitsministerium (Bürgertelefon): 030 / 346 465 100
Telefonseelsorge: 0800 111 0 111 und 0800 111 0 222
Mailseelsorge und Chatseelsorge an unter: www.telefonseelsorge.de
Muslimisches Seelsorgetelefon: 030/44 35 09 821 www.mutes.de
Beratungshotline der ZWST: 069/94 43 71-63 Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland e. V.), Sprechzeiten: montags 9 bis 13 Uhr. dienstags 15 bis 18 Uhr, mittwochs 9 bis 14 Uhr
Die Stiftung Deutsche Depressionshilfe stellt ein Online-Selbstmanagement-Programm für Menschen mit leichteren Depressionsformen ab 15 Jahren ohne Einschränkungen zur Verfügung: hier klicken
Hilfe für Schwangere und ihre Familien hat die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e. V. (DGGG) in einem Informationsblatt zusammengefasst: hier klicken
Die Corona-Ambulanz ist nur zu vereinbarten Terminen geöffnet. Aktuell werden nur Personen empfangen, die vom Gesundheitsamt eingewiesen werden.
(Letzte Aktualisierung: 14.01.2021)
Für
unsere Unternehmen, Gewerbetreibenden, Selbstständige und die Arbeitgeber
haben wir nachfolgend einige Informationen und verlässliche Links
zusammengestellt:
Wie ist der genaue Wortlaut der aktuell gültigen Anordnung des Landes?
- Den
Wortlaut der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz , sowie die ggf.dazugehörigen Landesverordnungen und Hygienekonzepte finden Sie auf der Internet-Seite der Landesregierung
Rheinland-Pfalz
(hier klicken)
Welche Hygienemaßnahmen muss ich als Gewerbetreibender beachten?
Die Regeln und Hygieneanforderungen sind für Gewerbetreibende grundsätzlich in der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz geregelt. Je nach Landesverordnung kann es für manche Branchen zusätzliche Hygienekonzepte geben, die ebenfalls zu beachten sind. (hier klicken)- In
welchen Fällen stehen mir als Unternehmer bzw. Gewerbetreibenden Ersatzleistungen
oder Entschädigungen zu?
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat eine gute Übersicht auf der Internet-Seite ifsg-online.de zusammengestellt: Hier finden Sie alle Informationen zu möglichen Entschädigungsleistungen sowie die Antragsunterlagen. Die Beantragung ist über diese Seite auch online möglich.Nachfolgend eine erste Übersicht:
Fall 1: Für einen Mitarbeiter wurde Quarantäne angeordnet / Für mich als Selbständigen oder Freiberufler wurde Quarantäne angeordnet
Beruht die Quarantäne/Absonderung offiziell auf der für die Person individuellen Anordnung des Gesundheitsamts, zahlt in der Regel der Arbeitgeber den Lohn für längstens sechs Wochen weiter, § 56 Abs. 5 IfSG. Der Arbeitgeber kann sich den Lohn vom Staat in Form einer Entschädigung zurückerstatten lassen. Auch Freiberufler und Selbstständige erhalten in diesen Fällen einen Verdienstausfall. Dazu können Selbstständige, deren Betrieb oder Praxis während des Tätigkeitsverbotes ruhte, neben den übrigen Entschädigungsleistungen Ersatz der während des Tätigkeitsverbotes weiterlaufenden nicht gedeckten Betriebsausgaben in angemessenem Umfang erhalten. Informationen und die Möglichkeit der Antragstellung erhalten Sie unter www.ifsg-online.de
Fall 2: Ein Mitarbeiter begibt sich in häusliche Isolierung bzw. ein Mitarbeiter ist gem. LVO verpflichtet, sich z.B. nach der Rückkehr aus einem Risikogebiet in häusliche Isolation zu begeben:In diesem Fall bestehen gegenüber dem Staat keine Ansprüche nach § 56 Infektionsschutzgesetz auf entsprechende Ersatzleistungen/Entschädigungsleistungen.
Fall 3: Betriebsschließung
Bei Schließung einer Einrichtung auf Grund einer Landesverordnung oder einer Allgemeinverfügung handelt es sich um eine allgemein präventive Maßnahme und nicht um eine konkrete Gefahr im Sinne des § 56 IfSG. In diesem Fall bestehen gegenüber dem Staat keine Ansprüche nach § 56 Infektionsschutzgesetz auf entsprechende Ersatzleistungen/Entschädigungsleistungen.
Fall 4: Verdienstausfälle, entstanden durch die erforderliche Betreuung von KindernEin Anspruch auf Entschädigung für Arbeitnehmer und Selbständige/Freiberufler besteht, wenn die Schule oder Kindertagesstätte, die Ihr Kind besucht, bzw. einzelne Gruppen/Klassen hieraus aufgrund behördlicher Anordnung zur Verhinderung der Verbreitung einer Infektionskrankheit geschlossen wurde und Sie dadurch einen Verdienstausfall erleiden.
- Welche
Regelungen gelten im grenzüberschreitenden (Reise-)Verkehr?
Die Bundespolizei antwortet auf die häufigsten Fragen Informationen zu grenzüberschreitendem Verkehr
(hier klicken).
Wo finde ich Antworten zu arbeitsrechtlichen Fragen / Kurzarbeit
-
Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und
Demografie Rheinland-Pfalz hat Antworten zu den häufigsten Fragen
zusammengestellt, darunter zu Arbeitsrecht, Arbeitsschutz, Kurzarbeit und
Grenzgänger
(hier klicken)
Woher bekomme ich konkrete Informationen zu wirtschaftlichen Hilfen?
Corona-Hilfen des Bundes
- November-und Dezemberhilfen
- Überbrückungshilfe III
- KfW-Schnellkredite
Hier kommen Sie direkt zu den Informationen des Bundesfinanzministeriums (hier klicken)Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
- Corona-Soforthilfe-Programm
- Tilgungsaussetzung bei Programmkrediten
- Programmkredite
- Bürgschaften
- Beratung
Hier kommen Sie direkt zu den Corona-ISB-Programmen sowie zu Kontaktdaten und Sprechzeiten (hier klicken)
Wer bietet noch Informationen / Unterstützung?
Die Kammern und Verbände haben ihrerseits übersichtliche und umfassende Informationen zusammengestellt: Diese Liste hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Gewerbetreibende anderer Branchen und Selbständige werden ggf. auch bei diesen Links fündig.Diese Liste hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Gewerbetreibende anderer Branchen und Selbständige werden ggf. auch bei diesen Links fündig.
- Informationen für Mitgliedsbetriebe der IHK
- Informationen für Handwerksbetriebe
- Informationen für das Hotel- und Gaststättengewerbe:
- Der Deutsche Tourismusverband hat Informationen zu den häufigsten Fragen, darunter Vermietung und Stornierung von Ferienunterkünften, behördliche Maßnahmen, Hilfsangebote zusammengestellt.
Der DEHOGA Landesverband Rheinland-Pfalz hat Informationen u.a. zu Finanzhilfen sowie Formulare zur Antragstellung zusammengestellt und bietet auch persönliche Beratung an.
Der Deutsche Ferienhausverband hat Pressemitteilungen, Stellungnahmen und Informationen für Gäste und Vermieter zusammengestellt.
- Informationen für Landwirte
Häufig gestellte Fragen und Antworten zu verschiedenen Themen in der Corona-Krise finden Sie in einer Übersicht vom Land Rheinland-Pfalz hier.
Informationen vom Robert-Koch-Institut:
Antworten auf häufig gestellte Fragen zum neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) (Robert-Koch-Institut)
Informationen für Reisende (deutsch, english, chinese, korean, persian language)
Fallzahlen in Deutschland, China und weltweitRisikogebiete (aktuellster Stand)
Mit AHA+L+A durch Herbst und Winter
Infektionsschutzgerechtes Lüften - Empfehlung der Bundesregierung
Empfehlungen zum Lüftungsverhalten an Innenraumarbeitsplätzen
Hygienekonzepte für Gewerbetreibende
Hinweise für Anwender zur Handhabung von „Community-Masken“
Den
besten Schutz vor einer potentiellen Virusübertragung bietet nach wie vor das
konsequente Distanzieren von anderen, potentiell virustragenden Personen.
Dennoch kann die physische Barriere, die das richtige Tragen einer
Community-Maske darstellt, eine gewisse Schutzfunktion vor größeren Tröpfchen
und Mund-/Nasen-Schleimhautkontakt mit kontaminierten Händen bieten.
Personen, die eine entsprechende Maske tragen möchten, sollten daher unbedingt
folgende Regeln berücksichtigen:
- Die Masken sollten nur für den privaten Gebrauch genutzt werden.
- Die gängigen Hygienevorschriften, insbesondere die aktuellen Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI, www.rki.de) und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA, www.infektionsschutz.de) sind weiterhin einzuhalten.
- Auch mit Maske sollte der von der WHO empfohlene Sicherheitsabstand von mindestens 1.50 m zu anderen Menschen eingehalten werden.
- Beim Anziehen einer Maske ist darauf zu achten, dass die Innenseite nicht kontaminiert wird. Die Hände sollten vorher gründlich mit Seife gewaschen werden.
- Die Maske muss richtig über Mund, Nase und Wangen platziert sein und an den Rändern möglichst eng anliegen, um das Eindringen von Luft an den Seiten zu minimieren.
- Bei der ersten Verwendung sollte getestet werden, ob die Maske genügend Luft durchlässt, um das normale Atmen möglichst wenig zu behindern.
- Eine durchfeuchtete Maske sollte umgehend abgenommen und ggf. ausgetauscht werden.
- Die Außenseite der gebrauchten Maske ist potentiell erregerhaltig. Um eine Kontaminierung der Hände zu verhindern, sollte diese möglichst nicht berührt werden.
- Nach Absetzen der Maske sollten die Hände unter Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln gründlich gewaschen werden (mindestens 20-30 Sekunden mit Seife).
- Die Maske sollte nach dem Abnehmen in einem Beutel o.ä. luftdicht verschlossen aufbewahrt oder sofort gewaschen werden. Die Aufbewahrung sollte nur über möglichst kurze Zeit erfolgen, um vor allem Schimmelbildung zu vermeiden.
- Masken sollten nach einmaliger Nutzung idealerweise bei 95 Grad, mindestens aber bei 60 Grad gewaschen und anschließend vollständig getrocknet werden. Beachten Sie eventuelle Herstellerangaben zur maximalen Zyklusanzahl, nach der die Festigkeit und Funktionalität noch gegeben ist.
- Sofern vorhanden, sollten unbedingt alle Herstellerhinweise beachtet werden.
Diese Auflistung ist nicht abschließend. Gerne können Sie uns per E-Mail an weitere Angebote mitteilen.
Die 10 wichtigsten Hygienehinweise
Hygienehinweise in Bussen / Zügen / öffentlichen Verkehrsmitteln
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: Antworten auf häufig gestellte Fragen
Erklärvideos zu COVID-19 auf YouTube
Wie kann man sich vor einer Infektion schützen? deutsch, englisch, türkisch
Richtig Händewaschen für Kinder: Mit Comic und Film kinderleicht erklärt
19.01.2021 - Aktuell 355 bestätigte positive Fälle
18.01.2021 Aktuell 380 bestätigte positive Fälle
15.01.2021 - Aktuell 367 bestätigte positive Fälle
14.01.2021 - Aktuell 351 bestätigte positive Fälle
13.01.2021 Aktuell 383 bestätigte positive Fälle
12.01.2021 - Aktuell 369 bestätigte positive Fälle
11.01.2021 - Aktuell 380 bestätigte positive Fälle
08.01.2021 - Aktuell 388 bestätigte positive Fälle
07.01.2021 - Aktuell 456 bestätigte positive Fälle
06.01.2021 - Aktuell 439 bestätigte positive Fälle
05.01.2021 - Aktuell 483 bestätigte positive Fälle
04.01.2021 - Aktuell 532 bestätigte positive Fälle
Alle Meldungen Kreis Germersheim (Archiv)
19.01.2021 - Aktueller Stand Coronavirus RLP
18.01.2021 - Aktueller Stand Coronavirus RLP
17.01.2021 - Aktueller Stand Coronavirus RLP
16.01.2021 - Aktueller Stand Coronavirus RLP
15.01.2021 - Aktueller Stand Coronavirus RLP
14.01.2021 - Aktueller Stand Coronavirus RLP
14.01.2021 - Rösch: Neue Empfehlungen der STIKO umsetzen
13.01.2021 - Aktueller Stand Coronavirus RLP
12.01.2021 - Aktueller Stand Coronavirus RLP
11.01.2021 - Aktueller Stand Coronavirus RLP
10.01.2021 - Aktueller Stand Coronavirus RLP
09.01.2021 - Aktueller Stand Coronavirus RLP
08.01.2021 - Aktueller Stand Coronavirus RLP
07.01.2021 - Aktueller Stand Coronavirus RLP
06.01.2021 - Aktueller Stand Coronavirus RLP
05.01.2021 - Aktueller Stand Coroavirus RLP
(letzte Aktualisierung: 13.10.2020)
Für unsere Vermieter und Gastronomen haben wir nachfolgend wichtige Informationen und verlässliche Links zusammengestellt:
Wie ist der genaue Wortlaut der aktuell gültigen Anordnung des Landes?
Den Wortlaut der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz sowie die dazugehörigen Landesverordnungen finden Sie auf der Internet-Seite der Landesregierung Rheinland-Pfalz (hier klicken)
Was bedeutet die Verordnung für mich als Vermieter und Gastronom? Welche Regelungen muss ich erfüllen?
Hier finden Sie Auslegungshilfen zur aktuellen Landesverordnung des Landes Rheinland-Pfalz (hier klicken)
Der Deutsche Tourismusverband beantwortet hier viele Fragen rund um die Beherbergung von Gästen: https://www.deutschertourismusverband.de/service/coronavirus/faq.html
Risikogebiete innerhalb der Bundesrepublik
Deutschlands
Risikogebiet ist auch eine Region innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, solange innerhalb eines Zeitraums von sieben Tagen die Rate der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 laut der Veröffentlichungen des Robert Koch-Instituts (täglicher Lagebericht des RKI zur Coronavirus-Krankheit-2019) höher als 50 Fälle pro 100.000 Einwohnern ist.
Hier
finden Sie tagesaktuelle Informationen zu den Risikogebieten innerhalb
Deutschlands: https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4
Welche
Hygiene- und Schutzmaßnahmen muss ich erfüllen?
Die BGN Berufsgenossenschaft für Nahrungsmittel und Gastgewerbe hat eine
Handlungshilfe herausgegeben, die die Betriebe bei der Umsetzung des
SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards unterstützen soll. (hier klicken)
Diese enthält branchenspezifische Hinweise, wie die Sicherheit und Gesundheit
der Beschäftigten auch in Zeiten der Corona-Pandemie gewährleistet werden kann.
Sie dient zur Überprüfung der betrieblichen Gefährdungsbeurteilung. Legen Sie
für Ihren Betrieb die notwendigen Schutzmaßnahmen fest und sorgen Sie für deren
konsequente Umsetzung.
Der DEHOGA Rheinland-Pfalz bietet auf seiner Webseite ein Merkblatt,
Checklisten und Hinweissammlungen mit weiteren Checklisten an. (hier
klicken)
Der Deutsche Tourismusverband hat eine Übersicht zu Orientierungshilfen
für Schutz- und Hygienekonzepte verschiedener touristischer Bereiche
veröffentlicht, u.a. auch für Campingplätze und Freizeitparks. Zur Übersicht
der DTV-Zusammenstellung gelangen Sie hier. (hier klicken)
Wir weisen darauf hin, dass diese Liste nicht vollständig ist.
Konkrete Informationen zu wirtschaftlichen Hilfen und arbeitsrechtlichen Fragen finden Sie weiterhin auf dieser Webseite in der Rubrik Unternehmen, Gewerbetreibende, Selbständige & Arbeitgeber.
Im Landkreis Germersheim gibt es bereits eine Vielzahl an nachbarschaftlichen Unterstützungsangeboten. Damit Sie die bzw. den richtige(n) Ansprechpartner*in finden, haben wir hier die örtlichen Ansprechpartner*innen für die Vermittlung von nachbarschaftlichen Unterstützungsangeboten aufgeführt.
Nachbarschaftshilfe und Einkaufsservices
VG Bellheim
Plattform des Gewerbeverbands VG Bellheim e.V. mit Infos zu aktuellen Liefermöglichkeiten und Erreichbarkeiten von Betrieben in der Verbandsgemeinde Bellheim. Hier finden Sie weitere Infos.
Die Ortsgemeinde Zeiskam organisiert eine Nachbarschaftshilfe für alle Personen, die aktuell Unterstützung brauchen.
Ansprechpartner sind:
Bürgermeisterin Susanne Lechner: Tel. 918375 Handy: 0173-5913451
Die Ortsgemeinde Bellheim organisiert eine Nachbarschaftshilfe für alle Personen, die aktuell Unterstützung beim Einkaufen für den täglichen Bedarf benötigen.
Kontakt: 07272/7008-910 (Dienstag und Donnerstag 17 bis 19 Uhr,
Freitag 10 – 12 Uhr),
(E-Mails werden
zeitversetzt bearbeitet)
Rückfragen
zur Organisation: 07272/7008-905,
Die Ortsgemeinde Ottersheim bietet Hilfen für Bürgerinnen und Bürger an, die Unterstützung benötigen.
Kontakt:
Bürgermeister Gerald Job, Tel. 07272-7008-911
VG Jockgrim
Das Versorgungsnetzwerk der VG Jockgrim mit mehr als 150 Helferinnen und Helfer stehen ehrenamtlich bereit, um bedürftige Mitbürgerinnen und Bürger mit Dingen des täglichen Gebrauchs zu unterstützen. Hier finden Sie weitere Infos.
VG Lingenfeld
Die Ortsgemeinde Lingenfeld bietet eine Nachbarschaftshilfe an. Hier finden Sie weitere Infos.
Für kranke und ältere Mitbürger*innen, welche ihren Einkauf nicht selbst organisieren können, hat die Ortsgemeinde Schwegenheim einen Lieferservice eingerichtet. Hier finden Sie weitere Infos.
Die Ortsgemeinde Westheim organisiert gemeinsam mit freiwilligen Ehrenamtlichen eine Nachbarschaftshilfe für alle Personen, die aktuell Unterstützung brauchen. Hier finden Sie weitere Infos.
Die Ortsgemeinde Lustadt organisiert eine Nachbarschaftshilfe für alle Personen, die aktuell Unterstützung brauchen.
Ansprechpartner:
Bürgermeister Volker Hardardt, Tel. 0176-56329890,
Erste Beigeordnete Christiane Vollrath, Tel. 01577–5381195,
Wer diese Nachbarschaftshilfe als Helfer unterstützen möchte, sendet bitte seine Handynummer an Christiane Vollrath: 01577–5381195.
VG Hagenbach
Die Gemeinde Scheibenhardt bietet eine Nachbarschaftshilfe an für alle, die auf sich alleine gestellt sind. Hier finden Sie weitere Infos.
Der Bürgerverein Neuburg bietet verschiedene Hilfsdienste an.
Kontakt: Arnika Eck, 07273/3732,
VG Kandel
Einkaufsservice der VG Kandel für Personen, die der Risikogruppe angehören und sonst niemanden haben. Hier finden Sie weitere Infos.
Einkaufsservice der Ortsgemeinde Minfeld für Senioren und Personen, die unter Quarantäne stehen oder auf sich allein gestellt sind. Hier finden Sie weitere Infos.
Übersicht über Kandeler Geschäfte und Restaurants, die geöffnet sind oder einen Liefer- oder Abholservice anbieten. Hier finden Sie weitere Infos.
Das Team vom Dorfladen Freckenfeld bietet einen Lieferservice für hilfsbedürftige Mitbürger*innen an. Hier finden Sie weitere Infos.
Stadt Wörth
Die Stadtverwaltung Wörth am Rhein hat ein dreistufiges System zur Versorgung von Menschen in häuslicher Quarantäne aufgebaut und in Betrieb gesetzt. Alle Personen mit Versorgungsbedarf, der nicht durch Nachbarn, Familienangehörige oder Freunde und Bekannte gedeckt werden kann, können sich bei der Stadtverwaltung Wörth am Rhein melden. Hier finden Sie weitere Infos.
Der Ortsbezirk Schaidt bietet für bedürftige Bürgerinnen und Bürger Hilfe an. Hier finden Sie weitere Infos.
Landkreis Germersheim
Die Freiwilligenagentur im Landkreis Germersheim koordiniert Hilfen und Hilfsbedarfe im Landkreis Germersheim; Registrierung notwendig; hier finden Sie weitere Infos.
Weitere Informationen zu Hilfsangeboten aus der Region finden Sie auf folgenden Plattformen:
https://wir-tun-was.rlp.de/de/startseite/
https://www.rheinpfalz-verbindet.de/
Erntehelfer*innen für die Landwirtschaft
Die Plattform https://www.daslandhilft.de/ ist eine Vermittlungsplattform, die Arbeitgeber (Landwirte, aber auch Unternehmen in der LM-Kette) und Arbeitnehmer schnell und unbürokratisch zusammen bringt.
Wir bemühen uns zeitnah um Aktualisierung der Auflistung.
Pflegestützpunkt Germersheim (Stadt
Germersheim, VG Lingenfeld)
Sabine Stepp, ( 0 72 74 - 70 30 932
Mail:
Christiane Scheib, ( 0 72 74 - 70 30 177
Mail:
_____________________________________________
Pflegestützpunkt Rülzheim (VG Rülzheim, VG Bellheim)
Stephanie Geiger, ( 0
72 72 – 75 03 42
Mail:
Rosa Pfirrmann, (0 72 72
– 97 29 68
Mail:
_____________________________________________
Pflegestützpunkt Kandel (Stadt Kandel, VG Kandel, VG Jockgrim)
Sarah Börckel, (07275 94
87 775
Mail:
Christiane Scheib, ( 07275 94 87 774
Mail:
_____________________________________________
Pflegestützpunkt Wörth (Stadt Wörth, VG Hagenbach)
CoronaSMS - Sie haben einen Link erhalten?
Verbraucherzentrale - Corona-Krise:
Kein Geld mehr für Strom und Heizung? Das können Sie tun.
Gesundheitsämter in Rheinland-Pfalz
Apotheken mit Lieferdienst im Landkreis Germersheim
Viele nützliche Informationen und Links für Eltern und Kinder vom Jugendamt zum Coronavirus
Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus
Bundesministerium für Gesundheit:
Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz: