Im Finanzhaushalt sind
alle voraussichtlich ergebnis- und vermögenswirksamen Ein- und Auszahlungen enthalten
sowie die notwendigen Verpflichtungsermächtigungen. Er weist insbesondere auch
die in Zusammenhang mit den Investitionen stehenden Zahlungsströme aus.
Der Haushaltsplan ist für die Verwaltung verbindlich. Er wird in der Regel in der Dezember-Sitzung des Kreistages für das kommende Haushaltsjahr beschlossen und muss dann von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier genehmigt werden.