Landrat Dr. Fritz Brechtel...
... ist seit dem 19. Oktober 2001 als erster urgewählter Landrat des Kreises Germersheim im Amt. Am 14. Mai 2017 wurde er mit 65,6 % von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern als Landrat des Landkreises Germersheim bestätigt und auf weitere 8 Jahre gewählt.
In
seiner Funktion als Landrat ist Dr. Fritz Brechtel gesetzlicher
Vertreter des Landkreises Germersheim und Leiter der Kreisverwaltung. In
eigener Verantwortung führt er die laufenden Geschäfte der Verwaltung
und trägt Gewähr für Servicequalität und Effizienz sowie für eine
bürgerfreundliche Verwaltung. Für alle Bediensteten des Landkreises
Germersheim ist Dr. Brechtel Dienstvorgesetzter und Vorgesetzter.
Der Landrat ist hauptamtlich tätig. Er leitet die Kreisverwaltung als Behörde des Landkreises und als untere Behörde der allgemeinen Landesverwaltung und vertritt den Landkreis nach außen.
Dr. Brechtel ist als Landrat auch Vorsitzender des Kreistages und verantwortet in dieser Funktion die Vorbereitung, Leitung und Nachbereitung der Sitzungen des Kreistages und seiner Ausschüsse. Ebenso trägt er Gewähr für die Umsetzung der gefassten Beschlüsse.
Die Kreisverwaltung Germersheim ist in den Geschäftsbereich von Landrat Dr. Fritz Brechtel und in vier weitere Geschäftsbereiche gegliedert, die dem hauptamtlichen Kreisbeigeordneten, den ehrenamtlichen Kreisbeigeordneten und der Leitenden Staatlichen Beamtin vom Landrat mit Zustimmung des Kreistages übertragen wurden.
Zum Geschäftsbereich von Landrat Dr. Brechtel gehören alle
Aufgabenbereiche, die nicht ausdrücklich einem der Beigeordneten
zugeordnet sind.
Diese sind:
Zentralbereich 11: Personal, Kommunikation, Büro Landrat
Zentralbereich 12: Finanzen, Kommunale Steuerung
Zentralbereich 14: Zentrale Dienste
Fachbereich 33: Abfallrecht, Abfallwirtschaft
Stabsstelle 2: Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt
Stabsstelle 3: Recht
Stabsstelle 4: Wirtschaftsförderung und Tourismus
Angegliedert an diesen Geschäftsbereich sind ferner die Themen:
- Schulentwicklung
- Wirtschaft und Verkehr
- Kreisentwicklung
- Hochwasserschutz
- Naturschutzgroßprojekt Bienwald
Gemäß §119 Abs. 3 Landesbeamtengesetz (LBG) in der ab dem 20. Oktober 2010 geltenden Fassung unterrichten Kommunalbeamtinnen und Kommunalbeamte auf Zeit bis zum 1. April eines jeden Kalenderjahres in einer öffentlichen Sitzung der Vertretungskörperschaft über Art und Umfang ihrer innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämter sowie über die Höhe der dadurch erzielten Vergütungen im vergangenen Kalenderjahr.
Die von Herrn Dr. Brechtel innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämter sowie über die Höhe der dadurch erzielten Vergütungen im vergangenen Kalenderjahr ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle.