Kreisverwaltung Germersheim

Ausfuhrkennzeichen

Diese Kennzeichen werden für Fahrzeuge zugeteilt, die in das Ausland ausgeführt werden sollen.

Benötigte Unterlagen:

  • gültige Ausweispapiere (Personalausweis oder Reisepass mit gültiger Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate, sonst erfolgt eine gebührenpflichtige Abfrage)). Falls das Fahrzeug von Dritten zugelassen wird, ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich. Bitte die Ausweispapiere beider Personen vorlegen.
  • Bei Zulassung auf einen Gewerbebetrieb ist eine gültige Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug, bei Vereinen der Vereinsregisterauszug vorzulegen.
  • Versicherungsbestätigung für Ausfuhrkennzeichen (Versicherungszeitraum muss mind. 15 Tage beantragen).
  • Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II.
  • Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I.
  • Vorführung des Fahrzeuges bei der Zulassungsstelle.
  • soweit vorhanden ist ein Kaufvertrag vorzulegen.
  • Bescheinigung der Hauptuntersuchung (Die HU muss mindestens bis zum Ende des Zuteilungszeitraumes gültig sein).

·         SEPA-Mandat (Das Fahrzeug unterliegt der KFZ-Steuer-Pflicht.Die Steuer ist im voraus nach Erstellung des KFZ-Steuerbescheides bar bei einem Zollamt zu entrichten, sofern eine Kontoverbindung in Deutschland nicht vorhanden ist. Wenn in Deutschland eine Kontoverbindung besteht, muss ein SEPA-Mandat sowie ein  Nachweis der Bankverbindung (z.B. Bankkarte, EC-Karte, Kontoauszug) vorgelegt werden.)

Achtung:

Das Fahrzeug muss während des beantragten Zulassungszeitraumes über einen gültigen Nachweis der Hauptuntersuchung verfügen. Ist dies nicht der Fall, muss vor Erteilung des Kennzeichens ein Untersuchungsbericht bzw. ein Gutachten einer amtl. anerkannten Sachverständigenorganisation vorgelegt werden.

Der derzeitige Standort des Kraftfahrzeuges muss innerhalb des Landkreises Germersheim sein. Nur dann ist eine Zuteilung der Ausfuhrkennzeichen möglich.

Rechtsgrundlage

§ 6, § 19 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)

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