Sie benötigen folgende Unterlagen bei einem eingeführten Neufahrzeug innerhalb der Europäischen Union
- COC-Dokument (Certificate of Conformity) im Original
- Original Kaufvertrag oder Rechnung (es muss erkennbar sein,aus welchem Land das Fahrzeug eingeführt wurde,ob es ein Neufahrzeug ist, und dass noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt wurde).
- Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit gültiger Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate, sonst erfolgt eine gebührenpflichtige Abfrage), bei Firmen die Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug, bei Vereinen den Vereinsregisterauszug
- Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
- Vollmacht (bei Beantragung durch Dritte)
- bei eingeführten Neufahrzeugen aus der EU muss vom Fahrzeughalter eine Mitteilung für Umsatzsteuerzwecke abgegeben werden
Sie benötigen folgende Unterlagen bei eingeführten Gebrauchtfahrzeugen innerhalb der Europäischen Union
- ausländische Fahrzeugpapiere im Original und ausländische Kennzeichenschilder
- Original Kaufvertrag oder Rechnung. War das Fahrzeug im Ausland bereits auf den Antragsteller zugelassen, entfällt der Eigentumsnachweis
- Vollabnahme des TÜV nach § 21 StVZO
- Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung, bei Firmen die Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug, bei Vereinen den Vereinsregisterauszug
- Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
- Vollmacht (bei Beantragung durch Dritte)
Sie benötigen folgende Unterlagen bei eingeführten Neufahrzeugen außerhalb der Europäischen Union
- ausländische Fahrzeugpapiere im Original
- Original Kaufvertrag oder Rechnung
- Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Zollunbedenklichkeitsbescheinigung im Original
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung, bei Firmen die Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug, bei Vereinen den Vereinsregisterauszug
- Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
- Vollmacht (bei Beantragung durch Dritte)
Sie benötigen folgende Unterlagen bei eingeführten Gebrauchtfahrzeugen außerhalb der Europäischen Union
- ausländische Fahrzeugpapiere im Original und ausländische Kennzeichenschilder
- Original Kaufvertrag oder Rechnung
- Vollabnahme des TÜV nach § 21 StVZO
- Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Zollunbedenklichkeitsbescheinigung im Original
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung, bei Firmen die Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug, bei Vereinen den Vereinsregisterauszug
- Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
- Vollmacht (bei Beantragung durch Dritte)
Rechtsgrundlage:
§ 7 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)