Kreisverwaltung Germersheim

Eingeführtes Neufahrzeug

Sie benötigen folgende Unterlagen bei einem eingeführten Neufahrzeug innerhalb der Europäischen Union

  • COC-Dokument (Certificate of Conformity) im Original
  • Original Kaufvertrag oder Rechnung (es muss erkennbar sein,aus welchem Land das Fahrzeug eingeführt wurde,ob es ein Neufahrzeug ist, und dass noch keine Zulassungsbescheinigung Teil II ausgestellt wurde).
  • Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit gültiger Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate, sonst erfolgt eine gebührenpflichtige Abfrage), bei Firmen die Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug, bei Vereinen den Vereinsregisterauszug
  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
  • Vollmacht (bei Beantragung durch Dritte)
  • bei eingeführten Neufahrzeugen aus der EU muss vom Fahrzeughalter eine Mitteilung für Umsatzsteuerzwecke abgegeben werden

 

Sie benötigen folgende Unterlagen bei eingeführten Gebrauchtfahrzeugen innerhalb der Europäischen Union

  • ausländische Fahrzeugpapiere im Original und ausländische Kennzeichenschilder
  • Original Kaufvertrag oder Rechnung. War das Fahrzeug im Ausland bereits auf den Antragsteller zugelassen, entfällt der Eigentumsnachweis
  • Vollabnahme des TÜV nach § 21 StVZO
  • Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung, bei Firmen die Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug, bei Vereinen den Vereinsregisterauszug
  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
  • Vollmacht (bei Beantragung durch Dritte)

 

Sie benötigen folgende Unterlagen bei eingeführten Neufahrzeugen außerhalb der Europäischen Union

  • ausländische Fahrzeugpapiere im Original
  • Original Kaufvertrag oder Rechnung
  • Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung im Original
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung, bei Firmen die Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug, bei Vereinen den Vereinsregisterauszug
  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
  • Vollmacht (bei Beantragung durch Dritte)

 

Sie benötigen folgende Unterlagen bei eingeführten Gebrauchtfahrzeugen außerhalb der Europäischen Union

  • ausländische Fahrzeugpapiere im Original und ausländische Kennzeichenschilder
  • Original Kaufvertrag oder Rechnung
  • Vollabnahme des TÜV nach § 21 StVZO
  • Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung im Original
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung, bei Firmen die Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug, bei Vereinen den Vereinsregisterauszug
  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
  • Vollmacht (bei Beantragung durch Dritte)

Rechtsgrundlage:

§ 7 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)

 

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