Kreisverwaltung Germersheim

Ersatzfahrzeugbrief

Einen Ersatzfahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) muss dann beantragt werden, wenn der Originalfahrzeugbrief verloren oder gestohlen wurde

Die persönliche Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung durch den eingetragenen Fahrzeughalter ist erforderlich. Der Fahrzeugbrief wird beim Kraftfahrt-Bundesamt aufgeboten. Nach Beendigung der Aufbietungsfrist (i.d.R. 6 Wochen) kann ein Ersatzbrief ausgestellt werden.

Erst nach Ausstellung eines Ersatzbriefes ist eine evtl. Ummeldung auf einen neuen Fahrzeughalter möglich.

Sie benötigen folgende Unterlagen bei Diebstahl des Originalfahrzeugbriefes (Zulassungsbescheinigung Teil II):

  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
  • Bescheinigung der Hauptuntersuchung
  • Diebstahlsanzeige der Polizei
  • Gültiger Personalausweis oder Pass mit gültiger Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate, sonst erfolgt eine gebührenpflichtige Abfrage), bei Firmen die Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug, bei Vereinen der Vereinsregisterauszug
  • Vollmacht (bei Beantragung durch Dritte)

Sie benötigen folgende Unterlagen bei Verlust des Originalfahrzeugbriefes (Zulassungsbescheinigung Teil II):

  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
  • Bescheinigung der Hauptuntersuchung
  • Eidesstattliche Versicherung über den Verlust des Fahrzeugsbriefes. Diese muss persönlich vom eingetragenen Fahrzeughalter abgegeben werden. Die Abgabe der Eidestattlichen Versicherung bei juristischen Personen (z.B. GmbH) muss durch den Zeichnungsberechtigten der Firma persönlich (z.B. Geschäftsführer, Prokurist) abgegeben werden. Die Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung bei Vereinen muss durch den Zeichnungsberechtigten (z.B. Vereinsvorsitzenden) persönlich abgegeben werden.
  • Gültiger Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung, bei Firmen die Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug, bei Vereinen der Vereinsregisterauszug.

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