Kreisverwaltung Germersheim

Historische Kennzeichen

Zuteilung eins H-Oldtimerkennzeichens

Diese Kennzeichen können für Fahrzeuge zugeteilt werden, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen.

Seit Oktober 2017 können H-Kennzeichen und Saisonkennzeichen kombiniert werden.  (FZV § 9  Absatz 3)

Eine Kombination von roten 07er-Oldtimerkennzeichen und Saisonkennzeichen ist nicht möglich.

„H-Kennzeichen“

Benötigte Unterlagen:

  • gültige Ausweispapiere (Personalausweis oder Reisepass mit gültiger Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate, sonst erfolgt eine gebührenpflichtige Abfrage)). Bei Firmen die Gewerbeanmeldung bzw. der Handelsregisterauszug , bei Vereinen der Vereinsregisterauszug.
  • Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II.
  • Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer).
  • Bescheinigung der Hauptuntersuchung.
  • Bisherige Kennzeichenschilder und Fahrzeugschein (falls Kfz noch zugelassen ist) oder Zulassungsbescheinigung Teil I.
  • Abmeldebescheinigung (wenn Kfz bereits abgemeldet war) oder entwerteter Fahrzeugschein.
  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer.
  • Nachweis über eine bestehende Bankverbindung (z.B. Bankkarte, Kontoauszug, Firmenbriefbogen etc.).
  • Vollmacht (bei Beantragung durch Dritte)
  • Gutachten eines amtl. anerkannten Sachverständigen oder Prüfers oder Prüfingenieurs gem. § 23 StVZO (sog.Oldtimergutachten)

Allgemeine Hinweise:

  • Das Kfz unterliegt auch künftig der Hauptuntersuchungspflicht.
  • Aufzeichnungspflichten über die einzelnen Fahrten sind nicht erforderlich.
  • Eine gleichzeitige Zulassung mit Saisonkennzeichen ist nicht möglich.
  • Einfahrt in Umweltzone ohne Plakette möglich
  • Pauschalsteuer – 191,73€ (PKW), 46,02€ (Motorrad)

Rechtsgrundlage:

§ 9 Abs. 1 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)

 

 

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