Kreisverwaltung Germersheim

Namens bzw. Adressänderung

Ihr Name hat sich z.B. durch Heirat, Scheidung oder den Erwerb eines akademischen Grades geändert und Ihr Hauptwohnsitz befindet sich im Landkreis Germersheim, dann müssen Sie diese Veränderung der Zulassungsbehörde Germersheim mitteilen.

 

Benötigte Unterlagen:

  • gültige geänderte Ausweispapiere (Personalausweis oder Reisepass mit gültiger Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate, sonst erfolgt eine gebührenpflichtige Abfrage)) oder Heiratsurkunde bzw. Scheidungsurteil, Approbationsurkunde. Falls Dritte im Auftrag vorstellig werden, ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich. Bitte die Ausweispapiere beider Personen vorlegen.
  • Bei Gewerbetreibenden (Einzelpersonenfirma) ist eine gültige Gewerbeummeldung vorzulegen.
  • Bescheinigung der Hauptuntersuchung.
  • Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II.
  • Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I

Ihre Adresse innerhalb des Landkreises Germersheim hat sich geändert

  Benötigte Unterlagen:

  • gültige geänderte Ausweispapiere (Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung) oder Heiratsurkunde bzw. Scheidungsurteil, Approbationsurkunde. Falls Dritte im Auftrag vorstellig werden, ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich. Bitte die Ausweispapiere beider Personen vorlegen.
  • Bei einem Gewerbebetrieb ist eine gültige Gewerbeummeldung vorzulegen.  
  • Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I

  Hinweis:

Adressänderungen bei Umzug innerhalb des Landkreises Germersheim werden auch von der für Ihren neuen Wohnort zuständigen Stadt- oder Verbandsgemeindeverwaltung vorgenommen.

Rechtsgrundlage

§ 13Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)

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