Kreisverwaltung Germersheim

Saisonkennzeichen

Das Fahrzeug soll für einen jährlich wiederkehrenden Zeitraum im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen werden. Zuständig ist die Kfz-Zulassungsbehörde des Hauptwohnsitzes bzw. des eingetragenen Firmensitzes. Eine Zulassung auf den Nebenwohnsitz ist seit dem 01.03.2007 nicht mehr möglich.

Benötigte Unterlagen:

  • gültige Ausweispapiere (Personalausweis oder Reisepass mit gültiger Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate, sonst erfolgt eine gebührenpflichtige Abfrage)). Falls das Fahrzeug von Dritten zugelassen wird, ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich. Bitte die Ausweispapiere beider Personen vorlegen.
  • Bei Zulassung auf eine Firma ist eine gültige Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug, bei Vereinen der Vereinsregisterauszug vorzulegen.
  • Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) für Saisonkennzeichen.
  • Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II.
  • Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I und Kennzeichenschilder oder Stilllegungsbescheinigung.
  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
  • Nachweis über eine bestehende Bankverbindung (z.B. Bankkarte, Kontoauszug, Firmenbriefbogen etc.).
  • Bescheinigung einer gültigen Hauptuntersuchung

Hinweise:

  • Bei der Beantragung der Zulassung können Sie entscheiden, für welchen jährlich wiederkehrenden Zeitraum das Fahrzeug zugelassen sein soll.
  • Das Fahrzeug ist dann für volle Monate (der Beginn ist immer der erste, das Ende immer der letzte Tag eines Monats) zugelassen

mindestens zwei Monate,

höchstens elf Monate.

  • Dieser Zeitraum wird auf das Kennzeichen geprägt und in die Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen.
  • Das Fahrzeug darf nur während des angegebenen Zeitraumes in Betrieb genommen und auf öffentlichen Straßen und Plätzen abgestellt werden.

Rechtsgrundlage

§ 6, § 9 Abs. 3 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)

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