Kreisverwaltung Germersheim

Umkennzeichnung

Sie haben ein oder zwei amtliche Kennzeichen an Ihrem Fahrzeug verloren oder sie wurden Ihnen gestohlen?

Benötigte Unterlagen:

  • gültige Ausweispapiere (Personalausweis oder Reisepass mit gültiger Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate, sonst erfolgt eine gebührenpflichtige Abfrage)), bei Firmen eine gültige Gewerbeanmeldung bzw. Handelsregisterauszug, bei Vereinen der Vereinsregisterauszug.
  • Nachweis einer gültigen HU-Bescheinigung.
  • Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II.
  • Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I.
  • Bei Diebstahl der (des) Kennzeichen(s) eine Diebstahlsanzeige der Polizei.
  • Bei Verlust der (des) Kennzeichen(s) eine Verlusterklärung durch den Fahrzeughalter.
  • evtl. noch vorhandene Kennzeichen
  • Vollmacht (bei Beantragung durch Dritte).

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