Umschreibung aus einem Zulassungsbereich innerhalb sowie außerhalb des Landkreises Germersheim (bei Zuzug oder bei Fahrzeugerwerb)
Benötigte Unterlagen:
- Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) und Kennzeichenschilder oder Stilllegungsbescheinigung
- gültiger Personalausweis oder Pass mit gültiger Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate, sonst erfolgt eine gebührenpflichtige Abfrage), bei Firmen eine gültige Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug, bei Vereinen den Vereinsregisterauszug
- Vollmacht (bei Zulassung durch Dritte)
- Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Bescheinigung der Hauptuntersuchung
- Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
- Nachweis über eine bestehende Bankverbindung (z.B. Bankkarte, Kontoauszug, Firmenbriefbogen etc.)
Kennzeichenmitnahme:
Seit dem 01.01.2015 ist es möglich, bei Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk ohne Halterwechsel das bisherige Kennzeichen zu behalten.
In diesem Fall muss der Halter der für den neuen Wohnsitz zuständigen Zulassungsbehörde unverzüglich mitteilen, dass das bisherige Kennzeichen weitergeführt werden soll.-
Benötige Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I oder Kfz-Schein
- gültiger Personalausweis oder Pass mit gültiger Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate, sonst erfolgt eine gebührenpflichtige Abfrage), bei Firmen eine gültige Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug, bei Vereinen den Vereinsregisterauszug
- Vollmacht (bei Zulassung durch Dritte)
- Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Bescheinigung der Hauptuntersuchung
- Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
- Nachweis über eine bestehende Bankverbindung (z.B. Bankkarte, Kontoauszug, Firmenbriefbogen etc.)
- ( optional Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II))
Umschreibung innerhalb des Zulassungsbereiches Landkreis Germersheim (bei Fahrzeugerwerb)
Benötigte Unterlagen:
- Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) oder Abmeldebescheinigung
- gültiger Personalausweis oder Pass mit gültiger Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate, sonst erfolgt eine gebührenpflichtige Abfrage), bei Firmen eine gültige Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug, bei Vereinen den Vereinsregisterauszug
- Vollmacht (bei Zulassung durch Dritte)
- Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer).
- Bescheinigung der Hauptuntersuchung
- Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
Zuständig ist die Kfz-Zulassungsbehörde des Hauptwohnsitzes bzw. des eingetragenen Firmensitzes. Eine Zulassung auf den Nebenwohnsitz ist seit dem 01.03.2007 nicht mehr möglich.
Rechtsgrundlage:
§ 6, § 13 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)