Wenn Ihr Fahrzeug bisher weder im Inland noch im Ausland zulassungsrechtlich erfasst wurde, dann beantragen Sie die Zulassung bei der Kfz-Zulassungsbehörde. Zuständig ist die Kfz-Zulassungsbehörde des Hauptwohnsitzes bzw. des eingetragenen Firmensitzes. Eine Zulassung auf den Nebenwohnsitz ist seit dem 01.03.2007 nicht mehr möglich.
Benötigte Unterlagen:
- gültige Ausweispapiere (Personalausweis oder Reisepass mit gültiger Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate, sonst erfolgt eine gebührenpflichtige Abfrage)). Falls das Fahrzeug von Dritten zugelassen wird, ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich. Bitte die Ausweispapiere beider Personen vorlegen.
- Bei Zulassung auf eine Firma ist eine gültige Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug , bei Vereinen der Vereinsregisterauszug vorzulegen.
- Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer).
- Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II + EG-Übereinstimmungserklärung
- Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
- Nachweis über eine bestehende Bankverbindung (z.B. Bankkarte, Kontoauszug, Firmenbriefbogen etc.)
Rechtsgrundlage:
§ 6, § 8 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)