Kreisverwaltung Germersheim

Zulassung Neufahrzeug

Wenn Ihr Fahrzeug bisher weder im Inland noch im Ausland zulassungsrechtlich erfasst wurde, dann beantragen Sie die Zulassung bei der Kfz-Zulassungsbehörde. Zuständig ist die Kfz-Zulassungsbehörde des Hauptwohnsitzes bzw. des eingetragenen Firmensitzes. Eine Zulassung auf den Nebenwohnsitz ist seit dem 01.03.2007 nicht mehr möglich.

Benötigte Unterlagen:

  • gültige Ausweispapiere (Personalausweis oder Reisepass mit gültiger Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate, sonst erfolgt eine gebührenpflichtige Abfrage)). Falls das Fahrzeug von Dritten zugelassen wird, ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich. Bitte die Ausweispapiere beider Personen vorlegen.
  • Bei Zulassung auf eine Firma ist eine gültige Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug , bei Vereinen der Vereinsregisterauszug vorzulegen.
  • Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer).
  • Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II + EG-Übereinstimmungserklärung
  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
  • Nachweis über eine bestehende Bankverbindung (z.B. Bankkarte, Kontoauszug, Firmenbriefbogen etc.)

Rechtsgrundlage:

§ 6, § 8  Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) 

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