Allgemeine Hinweise
Die Kreisvolkshochschule besteht aus der Geschäftsstelle der Kreisvolkshochschule und den zehn örtlichen Außenstellen (kvhs). Die Veranstaltungen der Geschäftsstelle Kreisvolkshochschule mit den angeschlossenen Außenstellen sind für jedermann offen. Ausnahmen sind im Programm erkennbar.
Verwaltungstechnische Abläufe (Annahmeerklärung, Ablehnungen, Rechnungsstellung usw.) können in den einzelnen Geschäftsstellen der kvhs voneinander abweichen.
Soweit im Einzelfall nicht anderes vermerkt ist, erfolgen die Anmeldungen bei der jeweiligen Geschäftsstelle (Veranstalter).
Das tatsächliche Zustandekommen angebotener Kurse ist von einer bestimmten Teilnehmerzahl abhängig.
Anmeldung
Anmeldungen zu den Kursen und Einzelveranstaltungen müssen beim Veranstalter der jeweiligen Kurse erfolgen. Bitte beachten Sie die verschiedenen Anmeldungsmodalitäten der kvhs-Geschäftsstellen. Mit der Anmeldung werden die veröffentlichten allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die Widerrufsbelehrung anerkannt.
Gehen mehr Anmeldungen ein als Kursplätze vorhanden sind, so entscheidet die Reihenfolge der Anmeldung.
Die kvhs verzichtet grundsätzlich auf einen Anmeldeschluss, um Ihnen auch eine kurzfristige Teilnahme zu Kursangeboten zu ermöglichen. Ein Anmeldeschluss kann im Einzelfall aber vermerkt sein.
Abmeldung
Der Rücktritt eines Teilnehmers muss 3 Werktage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich oder persönlich bei der jeweiligen vhs-Geschäftsstelle erklärt werden. Bei Rücktritt des Teilnehmers nach Kursbeginn ist die volle Gebühr zu zahlen.
Gebühren
Die Gebühren sind im Text vermerkt. Nach Erhalt einer Rechnung sind diese zu entrichten, bei Einzugsermächtigung wird die Gebühr vom angegebenen Konto eingezogen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nur solche Personen an der Teilnahme berechtigt sind, die sich bei der kvhs angemeldet haben. Die Mindestteilnehmerzahl eines Lehrganges beträgt acht. Die kvhs kann Kurse wegen zu geringer Beteiligung absagen oder bei Kursen, die auf Wunsch der Interessenten mit einer geringeren Teilnehmerzahl durchgeführt werden, einen Gebührenaufschlag festsetzen.
Gegen Entgelt können Teilnehmerbescheinigungen ausgestellt werden, wenn mindestens 80% der Kursstunden besucht wurden.
Haftung
Die Veranstalter übernehmen für Diebstahl, Verlust der Garderobe, Unfall auf dem Weg zu und von den Unterrichtsräumen keine Haftung.
Programm
Änderungen im Programm bleiben vorbehalten und können durch die Presse bekannt gegeben.
Anregungen und Ergänzungshinweise zum Arbeitsplan oder zum Ablauf des Lehrbetriebes werden gerne entgegengenommen und nach Möglichkeit berücksichtigt. In der Rubrik "Kreisvolkshochschule mit den Außenstellen..." finden Sie die jeweilige Kontaktperson.
Die kvhs ist in den jeweiligen Gebäuden Gast. Die Einrichtungsgegenstände sind schonend zu behandeln; die Arbeitsplätze sauber zu verlassen. Das Rauchen in den Unterrichtsgebäuden und -räumen ist nicht gestattet.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
(Stand Juli 2021)
1. Allgemeines
(1) Diese AGB gelten für alle Veranstaltungen der Geschäftsstelle Kreisvolkhochschule mit den angeschlossenen örtlichen Außenstellen (kvhs), auch für solche, die im Wege der elektronischen Datenübermittlung durchgeführt werden.
(2) Studienreisen und Exkursionen, die einen Dritten als Veranstalter und Vertragspartner ausweisen, sind keine Veranstaltungen der kvhs. Insoweit tritt die kvhs nur als Vermittler auf.
(3) Soweit in den Regelungen dieser AGB die weibliche Form verwendet wird, geschieht das lediglich zur sprachlichen Vereinfachung. Die Regelungen gelten gleichermaßen auch für männliche Beteiligte und für juristische Personen.
(4) Rechtsgeschäftliche Erklärungen (z.B. Anmeldungen und Kündigungen) bedürfen, soweit sich aus diesen AGB oder aus dem Verbraucher zustehenden Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften nichts anderes ergibt, der Schriftform oder einer kommunikationstechnisch gleichwertigen Form (Telefax, Email, Login-Homepage der kvhs). Erklärungen der kvhs genügen der Schriftform, wenn eine nicht unterschriebene Formularbestätigung verwendet wird.
(5) Verwaltungstechnische und organisatorische Abläufe (Annahmeerklärung, Ablehnungen, Rechnungsstellung usw.) können in den einzelnen Geschäftsstellen der kvhs voneinander abweichen.
2.
Vertragsschluss und Informationen zum Vertrag
(1) Die Ankündigung von Veranstaltungen ist unverbindlich.
(2) kvhs-Veranstaltungen stehen jedermann offen. Ausnahmen sind im Programm erkennbar.
(3) Die Anmeldungen erfolgen bei der jeweils mit der Kursorganisation befassten Geschäftsstellen (Veranstalter). Die Anmeldung muss vor Beginn, spätestens jedoch bei der ersten Stunde der Teilnahme vorliegen.
(4) Die Anmeldende ist an ihre Anmeldung 2 Wochen lang gebunden (Vertragsangebot). Der Veranstaltungsvertrag kommt vorbehaltlich der Regelung des Abs. (6) entweder durch Annahmeerklärung der kvhs zustande oder aber dadurch, dass die 2-Wochen-Frist verstreicht, ohne dass die kvhs das Vertragsangebot abgelehnt hat.
(5) Mündliche oder fernmündliche Anmeldungen sind abweichen von Ziffer 1 (4) verbindlich, wenn sie sofort oder jedenfalls innerhalb von 10 Tagen mündlich oder schriftlich angenommen werden.
(6) Ist in der Ankündigung der Veranstaltung ein Anmeldeschlusstermin angegeben, so bedarf eine Anmeldung, die erst nach Anmeldeschluss bei der kvhs eingeht, abweichend von Abs. (4) einer ausdrücklichen Annahmeerklärung. Erfolgt diese nicht innerhalb von 3 Wochen, gilt die Anmeldung als abgelehnt.
(7) Das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften wird durch die Regelungen der Absätze (4) und (5) nicht berührt.
(8) Die Vertragssprache ist deutsch.
(9) Im Falle einer Online-Anmeldung kann die Anmeldende Eingabefehler dadurch korrigieren, dass sie den "Abschicken"-Button nicht betätigt, sondern stattdessen den „Zurücksetzen“-Button oder in ihrem Browserfenster auf die vorherigen Seiten klickt und im jeweiligen Eingabefenster die Angaben zur Anmeldung wie den ausgewählten Kurs, die Anmeldeadresse usw. korrigiert.
3. Vertragspartnerin und Teilnehmerin
(1) Mit Abschluss des Veranstaltungsvertrages werden vertragliche Rechte und Pflichten nur zwischen der kvhs als Veranstalterin und der Anmeldenden (Vertragspartnerin) begründet. Die Anmeldende kann das Recht zur Teilnahme auch für eine dritte Person (Teilnehmerin) begründen. Diese ist der kvhs namentlich zu benennen. Eine Änderung in der Person der Teilnehmerin bedarf der Zustimmung der kvhs. Diese darf die Zustimmung nicht ohne sachlichen Grund verweigern.
(2) Für die Teilnehmerin gelten sämtliche die Vertragspartnerin betreffenden Regelungen sinngemäß.
(3) Die kvhs darf die Teilnahme von persönlichen und/oder sachlichen Voraussetzungen abhängig machen.
(4) Die kvhs ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Teilnehmerkarten auszugeben. In einem solchen Fall ist die Teilnehmerin verpflichtet, die Karte mitzuführen und sich auf Verlangen einer Bevollmächtigten der kvhs auszuweisen. Geschieht das aus von der Teilnehmerin zu vertretenden Gründen nicht, kann die Teilnehmerin von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, ohne dass dadurch ein Anspruch auf Rückerstattung des geleisteten Entgelts entsteht.
4. Entgelt und Veranstaltungstermin
(1) Das Veranstaltungsentgelt wie auch der Veranstaltungstermin und -dauer ergeben sich aus der bei Eingang der Anmeldung aktuellen Ankündigung der kvhs (Programm, Aushang, Preisliste etc.).
(2) Das Entgelt soll mit der Anmeldung bezahlt werden. Dies kann durch Rechnungsüberweisung oder durch Erteilung eines Abbuchungsauftrages geschehen. Das Entgelt wird bei Ablehnung der Anmeldung in voller Höhe zurückerstattet.
(3) Das Entgelt ist auch in voller Höhe zu zahlen, wenn die Veranstaltung oder der Kurs nicht oder nicht vollständig besucht wurde.
(4) Das Entgelt schließt in der Regel zusätzliche Kurskosten (kursbegleitende Bücher, Materialien, Lebensmittel usw.) nicht ein. Ausnahmen werden im Programm extra hingewiesen.
(5) Gegen Entgelt können Teilnahmebescheinigungen erstellt werden, wenn mindestens 80% der Kursstunden besucht wurden.
5. Organisatorische Änderungen
(1) Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch eine bestimmte Dozentin durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit dem Namen einer Dozentin angekündigt wurde, es sei denn, die Teilnehmerin hat erkennbar ein Interesse an einer Durchführung der Veranstaltung gerade durch die angekündigte Dozentin.
(2) Die kvhs kann aus sachlichem Grund und in einem der Teilnehmerin zumutbaren Umfang Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern.
(3) Muss eine Veranstaltungseinheit aus von der kvhs nicht zu vertretenden Gründen ausfallen (beispielsweise wegen Erkrankung einer Dozentin), kann sie nachgeholt werden. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht. Wird die Veranstaltung nicht nachgeholt, gilt Ziffer 6 Abs. (2) Satz 2 und Satz 3 und Abs. (3) sinngemäß.
(4) An gesetzlichen oder kirchlichen Feiertagen finden Veranstaltungen grundsätzlich nicht statt. Ein Anspruch auf Nachholung der so ausgefallenen Veranstaltung besteht nicht.
6. Rücktritt und Kündigung durch die kvhs
(1) Die Mindestzahl der Teilnehmerinnen wird in der Ankündigung der Veranstaltung angegeben. Sie beträgt mangels einer solchen Angabe 8 Personen. Wird diese Mindestzahl nicht erreicht, kann die kvhs vom Vertrag zurücktreten, jedoch nur bis zum 2. Tag vor der Veranstaltung. Kosten entstehen der Vertragspartnerin hierdurch nicht. Nach Rücksprache mit den gemeldeten Teilnehmerinnen kann bei nicht Erreichen der Mindestzahl, die kvhs das Entgelt erhöhen oder die Unterrichtsstundenzahl verkürzen.
(2) Die kvhs kann ferner vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, wenn eine Veranstaltung aus Gründen, die die kvhs nicht zu vertreten hat (z.B. Ausfall einer Dozentin wegen Krankheit) ganz oder teilweise nicht stattfinden kann. In diesem Fall wird das Entgelt nach dem Verhältnis der abgewickelten Teileinheiten zum Gesamtumfang der Veranstaltung geschuldet. Das gilt dann nicht, wenn die Berechnung der erbrachten Teilleistung für die Vertragspartnerin unzumutbar wäre, insbesondere wenn die erbrachte Teilleistung für die Teilnehmerin ohne Wert ist. Weitergehende Ansprüche gegen die kvhs sind ausgeschlossen.
(3) Die kvhs wird die Teilnehmerin über die Umstände, die sie nach Maßgabe der vorgenannten Abs. (1) und (2) zum Rücktritt berechtigen, innerhalb von 5 Werktagen informieren und ggf. das vorab entrichtete Entgelt innerhalb einer Frist von 7 Werktagen erstatten.
(4) Wird das geschuldete Entgelt (Ziffer 4) oder die Bearbeitungsgebühr nicht innerhalb der nach Fälligkeit gesetzten Zahlungsfrist entrichtet, wird die jeweils zuständige Kasse der kvhs das Mahnverfahren einleiten. Nachdem die KVHS von der Einleitung des Mahnverfahrens Kenntnis erlangt hat, kann sie vom Vertrag zurücktreten. Die Vertragspartnerin schuldet im Falle des Rücktritts nach Satz 2, vorbehaltlich weitergehender Ansprüche, für den angefallenen Verwaltungsaufwand eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5% des Veranstaltungsentgelts, höchstens jedoch 20,-- €. Die anfallenden Mahngebühren, geregelt nach der Kostenordnung zum Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz (LVwVGKostO), sind von der Vertragspartnerin zu tragen.
(5) die kvhs kann unter den Voraussetzungen des § 314 BGB kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden Fällen vor:
- Gemeinschaftswidriges Verhalten in Veranstaltung
trotz vorangehender Abmahnung und
Androhung der Kündigung durch die Dozentin, insbesondere Störung des Informations- bzw.
Veranstaltungsbetriebes durch Lärm- und Geräuschbelästigungen oder durch querulatorisches
Verhalten,
- Ehrverletzungen aller Art gegenüber der Dozentin,
gegenüber Teilnehmerinnen oder
Beschäftigten
der kvhs,
- Diskriminierung von Personen wegen persönlicher
Eigenschaften (Alter, Geschlecht,
Hautfarbe,
Volks- oder Religionszugehörigkeit etc.),
- Missbrauch der Veranstaltungen für parteipolitische
oder weltanschauliche Zwecke der
für
Agitationen aller Art,
- Beachtliche Verstöße gegen die Hausordnung.
Statt einer Kündigung kann die kvhs die Teilnehmerin auch von einer Veranstaltungseinheit ausschließen. Der Vergütungsanspruch der kvhs wird durch eine solche Kündigung oder durch einen Ausschluss nicht berührt.
7. Rücktritt, Kündigung und Widerruf durch die Vertragspartnerin
(1) Der Rücktritt der Vertragspartnerin aus unvorhersehbarem, wichtigem Grund, muss unverzüglich bei der jeweiligen kvhs-Geschäftsstelle erklärt werden. Erfolgt die Rücktrittserklärung 3 Werktage vor Beginn des 1. Veranstaltungstermins, wird das Entgelt nach Ziffer 4 Abs. 1 nicht fällig. Bereits entrichtetes Entgelt wird zurückerstattet.
Erfolgt der Rücktritt später, so gilt die Regelung der Ziffer 4 Absatz 3 entsprechend. Jedoch ist nach Ziffer 6 Abs. 4 Satz 3 die Bearbeitungsgebühr in jedem Fall fällig.
(2) Weist die Veranstaltung einen Mangel auf, der geeignet ist, das Ziel der Veranstaltung nachhaltig zu beeinträchtigen, hat die Vertragspartnerin die kvhs auf den Mangel hinzuweisen und ihr innerhalb einer zu setzende angemessenen Nachfrist Gelegenheit zu geben, den Mangel zu beseitigen. Geschieht dies nicht, kann die Vertragspartnerin nach Ablauf der Frist den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.
(3) Die Vertragspartnerin kann den Vertrag ferner kündigen, wenn die weitere Teilnahme an der Veranstaltung wegen organisatorischer Änderungen (Ziffer 5) unzumutbar ist. In diesem Fall wird das Entgelt nach dem Verhältnis der abgewickelten Teileinheiten zur gesamten Veranstaltung geschuldet. Das gilt dann nicht, wenn die Berechnung der erbrachten Teilleistung für die Vertragspartnerin unzumutbar wäre, insbesondere wenn die erbrachte Teilleistung für die Teilnehmerin wertlos ist.
(4) Ein etwaiges gesetzliches Widerrufsrecht (z.B. bei Fernabsatzgeschäften) bleibt unberührt.
(5) Macht die Vertragspartnerin von einem ihr zustehenden gesetzlichen Widerspruch Gebrauch, so hat sie geliehene Unterrichtsmaterialien auf ihre Kosten zurückzusenden, soweit diese als Paket versandt werden können.
8. Schadensersatzansprüche
(1) Schadenersatzansprüche der Vertragspartnerin oder der Teilnehmerin gegen die kvhs sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Der Ausschluss gemäß Abs. (1) gilt ferner dann nicht, wenn die kvhs schuldhaft Rechte der Vertragspartnerin verletzt, die dieser nach Inhalt und Zweck des Vertrags gerade zu gewähren sind oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Vertragspartnerin regelmäßig vertraut (Kardinalpflichten), ferner nicht bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
9. Schlussbestimmungen
(1) Das Recht, gegen Ansprüche der kvhs aufzurechnen, wird ausgeschlossen, es sei denn, dass der Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt oder von der kvhs anerkannt worden ist.
(2) Ansprüche gegen die kvhs sind nicht abtretbar.
(3) Angaben zu Alter und Geschlecht dienen ausschließlich
statistischen Zwecken. Der kvhs ist die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung
personenbezogener Daten zu Zwecken der Vertragsdurchführung gestattet.
Vertragspartnerin und Teilnehmerin können dem jederzeit widersprechen.
10. Widerrufsrecht (Dienstleistung)
(1) Widerrufsbelehrung (Dienstleistung)
Widerrufsrecht
Sie haben das
Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu
widerrufen.
Die Widerrufsfrist
beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr
Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
Kreisverwaltung
Germersheim,
-KVHS-
Luitpoldplatz 1
76726 Germersheim
FAX 07274-5315314
Email:
mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Sie können dafür das Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Sie können das Widerrufsformular sich auch herunterladen (Widerrufsformular), ausfüllen und an uns übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z.B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichteten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
...Ende der Widerrufsbelehrung