Die Kreisverwaltung als Aufsichtbehörde kümmert sich neben den u.s. Leistungen auch um das Thema "Geldwäsche" bzw. um das Aufspüren von Erkenntnissen, zur Verhinderung von Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung. Häufige Fragen zum Thema "Versammlungsrecht" finden Sie ebenfalls hinter dem hier verknüpften Link.