Seit 23. April können sich
in Rheinland-Pfalz auch Personen, die der Priorisierungsgruppe 3 angehören, für
eine Impfung registrieren lassen. Dazu zählen neben den 60- bis 69-Jährigen
unter anderem auch Menschen mit Vorerkrankungen wie Demenz, Schlaganfall oder
Herzerkrankung, medizinisches Personal etwa aus Laboren, Feuerwehrleute,
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Katastrophenschutz und das Personal im
Lebensmitteleinzelhandel. Aufgrund vielfacher Nachfragen, die die
Stadtverwaltung Landau sowie die Kreisverwaltungen Südliche Weinstraße und
Germersheim erhalten haben, können die drei Gebietskörperschaften nach
Rücksprache mit dem rheinland-pfälzischen Gesundheitsministerium mitteilen,
dass auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Gastronomiebetrieben der „Prio
3“ angehören und sich unter https://impftermin.rlp.de/ für einen Impftermin
anmelden können.
Oberbürgermeister Thomas Hirsch sowie die beiden Landräte Dietmar Seefeldt (SÜW) und Dr. Fritz Brechtel (GER) begrüßen die Bestätigung des Ministeriums. „Es ist völlig richtig, dass auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Gastronomiebetrieben jetzt zeitnah die Möglichkeit zur Impfung erhalten“, erklären die drei Verwaltungschefs. „Die Fallzahlen sinken und sobald die Außen- und dann hoffentlich bald auch die Innengastronomie wieder öffnen dürfen, ist das Personal natürlich in ständigem Kontakt mit den Besucherinnen und Besuchern und damit einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt.“
Alle Informationen rund ums Thema Impfen in Rheinland-Pfalz finden sich auf https://corona.rlp.de/de/impfen.
Dies
ist eine gemeinsame Pressemitteilung der Landkreise Germersheim und Südliche
Weinstraße und der Stadt Landau in der Pfalz.