19.12.2022 - Nicht nur das Bürgergeld wird zum 1. Januar 2023 eingeführt, auch in der Sozialhilfe werden Leistungen verbessert. Die Kreisverwaltung Germersheim weist daher auf folgende Änderungen und Neuerungen hin:
Regelsätze
Die
Regelsätze werden zum 1. Januar 2023 deutlich angehoben. Berechtigte müssen
dafür keinen gesonderten Antrag stellen. Wer über den Jahreswechsel hinaus
Sozialhilfe bezieht, bekommt automatisch den höheren Regelsatz ausgezahlt. Der
Regelsatz erhöht sich für Erwachsene auf 502 Euro, für Paare je Partner auf 451
Euro, für Jugendliche von 14 bis 17 Jahren auf 420 Euro, für Kinder von 6 bis
13 Jahren auf 348 Euro und für Kinder unter 6 Jahren auf 318 Euro.
„Karenzzeit“ und weitere Änderungen zur Unterkunft
Zur
Berücksichtigung von Kosten der Unterkunft wird eine Karenzzeit von einem Jahr
eingeführt. Das heißt, im ersten Jahr des Leistungsbezugs werden die
tatsächlichen Aufwendungen für die Unterkunft – Miete oder Eigenheimbelastung –
ohne Prüfung der Angemessenheit als Bedarf anerkannt. Bereits zu Beginn des
Leistungsbezugs werden alle Kunden darüber informiert, wie hoch der generelle
Angemessenheitswerte für Kosten der Unterkunft je Haushaltsgröße im Landkreis
Germersheim sind. So haben die Betroffenen ausreichend Zeit, sich darauf
einzustellen. Berücksichtigt werden aber auch Besonderheiten im Einzelfall.
Einkommen:
Folgende
Einkünfte werden ab dem nächsten Jahr nicht mehr auf die Sozialhilfe
angerechnet: das Mutterschaftsgeld, Erwerbseinkommen von Schülerinnen und
Schülern, von Studierenden und von Auszubildenden in Schulferien bzw. bis zu
bestimmter Höhe Aufwandsentschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten (zukünftig
bis zu 3.000 Euro jährlich statt bisher bis zu 250 Euro monatlich).
Vermögen:
Künftig
werden ein angemessenes Fahrzeug und ein erhöhter Vermögensfreibetrag von
10.000 Euro (bisher 5.000 Euro) nicht mehr auf die Sozialhilfe angerechnet.
Berechtigte,
die darüber hinaus Fragen zu den Änderungen und Neurungen in der Sozialhilfe haben,
wenden sich bitte an die Kreisverwaltung Germersheim, Philipp Fittler, Tel.
07274/53-425, E-Mail: .