Wir wollen Ihnen dabei helfen, wenn Sie wie die meisten Menschen auch im Alter und bei Pflegebedarf so lange wie möglich zu Hause in der vertrauten Umgebung bleiben möchten. Nutzen Sie die kostenlose und umfassende Beratung durch die Pflegestützpunkte und der Kreisverwaltung zur Klärung, welche der vielfältigen Hilfen und finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten für Sie in Frage kommen und am besten zu Ihrer Situation passen.
Pflegestützpunkte im Landkreis Germersheim
Die
Mitarbeiter*innen der Pflegestützpunkte beraten Sie sowie Ihre Angehörigen zu
allen Fragen rund um die Pflege. Sie klären mit Ihnen Ihren Hilfe- und
Unterstützungsbedarf, informieren Sie über mögliche Leistungen der Pflegekasse
und erstellen auf Wunsch einen Versorgungsplan, der auf Ihre Lebenssituation
abgestimmt ist. Auch bei der Organisation der Hilfe sind Sie behilflich, damit
Sie möglichst lange zu Hause leben können.
Die Beratung der Pflegestützpunkte ist vertraulich, kostenlos und neutral. Bei Bedarf kommen die Mitarbeiterinnen der Pflegestützpunkte auch zu Ihnen nach Hause.
Stadt Germersheim, VG Lingenfeld
Bismarckstr. 12, 76726 Germersheim
Frau Ahilger, Frau Stepp, Tel. 07274/ 70 30 932
Frau Scheib, Tel. 07274/ 70 30 177
VG Kandel, VG Jockgrim
Gartenstr. 8, 76870 Kandel
Frau Börckel, Tel. 07275 / 94 87 775
Stadt Wörth, VG Hagenbach
Arthur- Nisio- Str. 23 ,76744 Wörth
Frau Duthweiler, Tel. 07271/ 13 20 335
Frau Pfirrmann, Tel. 07271/ 13 20 336
VG Rülzheim, VG Bellheim
Kuhardter Straße 37, 76761 Rülzheim
Frau Geiger, Tel. 07272/ 75 03 42
Frau Pfirrmann, Tel. 07272/ 97 29 68
Internet: www.pflegestuetzpunkte.rlp.de
Kreisverwaltung Germersheim
– Fachbereich Soziale Hilfen
Fachbereich Soziale Hilfen Öffnungszeiten:
Waldstraße 13 a Mo - Fr 08.30 - 12.00 Uhr
76726 Germersheim Di 13.30 - 16.00 Uhr
Internet: www.kreis-germersheim.de Do 13.30 - 18.00 Uhr
Erstsachbearbeitung:
(A-H) Frau Njimona, Tel. 07274/53-244
(I-L) Frau Spieß, Tel. 07274/53-429
(M-N) Frau Seither, Tel. 07274/53-436
(O-Z) Herr Neufeld, Tel. 07274/53-148
Laufende Sachbearbeitung
(A-Z) Frau Gödelmann, Tel. 07274/53-421
Teilhabeplanung, Bedarfsermittlung Hilfe zur Pflege:
N.N., Tel. 07274/53-437
Was tun bei einer Krankenhausentlassung?
Wenn Sie im Krankenhaus behandelt werden und bald entlassen werden sollen, ist das Krankenhaus verpflichtet, alles Notwendige für Ihre Entlassung und die Zeit vorbereiten (§ 39 Abs. 1 SGB V). Gerade bei älteren, bereits pflegebedürftigen Patient*innen kommt es häufig vor, dass nach dem Krankenhausaufenthalt der Pflege- und Betreuungsbedarf sich verändert hat.
Die Mitarbeiter*innen des Krankenhaus-Sozialdienstes besprechen mit Ihnen und Ihren Angehörigen, was bereits vor der Entlassung in die Wege geleitet werden kann und soll.
Um die Rückkehr in das eigene Zuhause
sicherzustellen, nimmt das Krankenhaus mit Ihrer Einwilligung bereits vor der
Entlassung Kontakt mit Ihrer Kranken- oder Pflegekasse sowie, falls
erforderlich, mit dem Sozialamt auf.
Ebenfalls mit Ihrer Einwilligung informiert das Krankenhaus den zuständigen
Pflegestützpunkt über Ihre anstehende Entlassung, damit Sie nach dem
Krankenhausaufenthalt weiter bei der Organisation und Finanzierung der
angemessenen Pflege und Betreuung unterstützt werden.
Folgende Hilfen gibt es z.B.:
Leistungen der Ambulanten Pflegedienste (für die Pflege zu Hause), Tagespflege, Verhinderungspflege, Angebote zur Alltagsunterstützung, organisierte Nachbarschaftshilfe, Kurzzeitpflege (befristete Versorgung in einem Pflegeheim bis zu 8 Wochen).
Während der Kurzzeitpflege:
In der Zeit in der Sie zur Kurzzeitpflege in einem Pflegeheim sind, können die o.g. Berater/innen mit Ihren Angehörigen und in Absprache mit Ihnen die Hilfen und Leistungen abklären und organisieren, die Ihnen eine Rückkehr in Ihre häusliche Umgebung ermöglichen. Dabei wird auch geprüft, wer für welche Kosten aufkommt und welche finanziellen Hilfen geleistet werden.
Dafür gibt es eine gesetzliche Rangfolge:
1. Leistung der Pflegekasse 2. Eigenes Einkommen/Vermögen und Einkommen/Vermögen des Ehe-/nichtehelichen Lebenspartners 3. Eigene vertragliche Ansprüche 4. Unterhaltsansprüche gegenüber Kindern/Eltern 5. Sozialhilfe durch die Kreisverwaltung Germersheim.
Doch keine Angst: Es sieht komplizierter aus, als es tatsächlich ist. Mit der Beratung durch die Mitarbeiter/innen der Pflegestützpunkte und der Kreisverwaltung kann die Kostendeckung meist schnell abgeklärt werden. Durch die gesetzlichen Neuregelungen erhalten Sie ggf. erhebliche Zuschüsse bei der Pflege zu Hause.
Wenn es zu Hause nicht mehr geht
Wenn die Pflege und Betreuung zu Hause trotz der genannten Hilfen nicht mehr möglich ist, kann eine dauerhafte Betreuung in einer vollstationären Pflegeeinrichtung, in einem Pflegeheim notwendig werden. Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten für die umfassende Pflege und Betreuung. Reicht das Geld aus der Pflegeversicherung nicht, gewährt die Kreisverwaltung Germersheim nach den gesetzlichen Voraussetzungen Sozialhilfe für die Heimpflege. Auch hier empfehlen wir die Beratung durch eine Mitarbeiter*in des zuständigen Pflegestützpunktes. Mit Ihrer Einwilligung nimmt diese dann zur Antragstellung Kontakt mit der zuständigen Mitarbeiter*in des Teams „Hilfe zur Pflege“ auf.
Zum Ausdruck oder
Download des Informationsblatts „Pflege zu Hause“
klicken Sie hier.