Kreisverwaltung Germersheim

Junglandwirte-Einkommensstützung

Landwirte, die im ersten Jahr der Beantragung das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhalten für insgesamt fünf Jahre die Junglandwirte-Einkommensstützung, sofern die Prämie innerhalb von fünf Kalenderjahren nach der Niederlassung beantragt wird.

Neu ist hierbei vor allem, dass die Antragstellenden eine berufliche Qualifikation nachwiesen können (Abschluss eines staatlich anerkannten Ausbildungsberuf im Bereich der Landwirtschaft, Studienabschluss in der Agrarwirtschaft, anerkannte Bildungsmaßnahmen, zweijährige Berufserfahrung u.a.)

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