Nach dem Tierseuchengesetz für Verluste bei Vieh, die durch Tierseuchen entstanden sind, erhalten Sie eine Entschädigung von der Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz nur dann, wenn
1. die Tiere bei der Kreisverwaltung Germersheim, Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz (FB 43), angemeldet sind:
Vordruck zur Meldung von Tieren
2. die Tierhaltung bei dem Fachbereich Umwelt, Landwirtschaft, NGP-Bienwald (FB 32) gemeldet ist:
Vordruck zur Meldung von Tieren / Equidenhaltung, Vordruck für die Betriebsnummer / Unternehmensnummer
3. der Tierseuchenkasse mindestens jährlich die Anzahl der gehaltenen Nutztiere (Pferde, Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Bienenvölker) gemeldet und der jährliche Beitrag bezahlt wird
sowie
4. die Seuchenmeldung unverzüglich erstattet wurde