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Auslage einer Tierseuchenrechtlichen Anordnung des Landesuntersuchungsamtes
18.07.2019 - Die „Tierseuchenrechtlichen Anordnung des Landesuntersuchungsamtes zur Durchführung eines Monitorings auf das Virus der Klassischen und der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen vom 08.08.2017 (zuletzt geändert durch Änderungsverfügung des Landesuntersuchungsamtes vom 11.07.2019)“ kann bei der Kreisverwaltung Germersheim, Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz, Zimmer 104, Hauptstr. 25, 76726 Germersheim, vom 22.07.2019 bis zum 23.08.2019 zu den üblichen Dienstzeiten eingesehen werden.