Fischerprüfung erfolgreich abgelegt

28.06.2019 - 18 Prüflinge stellten sich in der Aula der Berufsbildenden Schule Germersheim den Anforderungen der ersten Fischerprüfung des Jahres 2019 im Landkreis Germersheim.

Die Fischerprüfungen finden landeseinheitlich zweimal jährlich, im Juni und im Dezember, jeweils am ersten Freitag statt. Zulassungsvoraussetzungen zur Fischerprüfung sind u.a. ein Mindestalter von 13 Jahren sowie die Teilnahme am Vorbereitungskurs mit mindestens 35 Stunden.

Innerhalb von zwei Stunden mussten die Prüflinge ihr Wissen in den fünf Prüfungsgebieten „Allgemeine Fischkunde“, „Spezielle Fischkunde“; „Gewässerkunde“, „Gerätekunde“ sowie „Gesetzeskunde“ beweisen. Pro Sachgebiet waren dabei jeweils 10 Fragen, also insgesamt 50 Fragen, zu beantworten. Die Prüfung gilt dann als bestanden, wenn mindestens sieben Fragen aus jedem Sachgebiet richtig beantwortet werden. Eine mündliche Nachprüfung ist dann erforderlich, wenn in nur einem Sachgebiet weniger als sieben Fragen richtig beantwortet wurden.

Der Prüfungsausschuss unter dem Vorsitz von Günter Hartenstein (Rülzheim) gratulierte den Jungfischer/innen zur bestandenen Prüfung und überreichte das Fischerprüfungszeugnis, mit dem diese bei ihrer zuständigen Verbandsgemeinde- bzw. Stadtverwaltung einen Fischereischein beantragen können.

Im Dezember findet die nächste Fischerprüfung statt. Auskünfte hierzu erteilt die Kreisverwaltung Germersheim, Untere Fischereibehörde, Tel. 07274/53-145.