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Gebührenbescheide für die Abfallentsorgung im Kreis Germersheim werden verschickt
10.01.2019 - Ende Januar verschickt die Kreisverwaltung Germersheim die Bescheide für die Abfallentsorgungsgebühren. Adressaten sind Grundstückseigentümer bzw. Hausverwaltungen.
Der Gebührenbescheid beinhaltet die Endabrechnung des Jahres 2018 und die Höhe der Vorausleistungen für das laufende Jahr. Diese sind jeweils zum 1. März, zum 1. Juli sowie zum 1. November fällig.
Bei zu spät erfolgter Bezahlung fallen Verwaltungsgebühren an, die man bei rechtzeitiger Zahlung der Abfallgebühren umgehen kann. Mit Erteilung einer Einzugsermächtigung (SEPA Mandat) werden die Gebühren automatisch zum geforderten Termin abgebucht.
Die dazu nötigen Formulare liegen dem Gebührenbescheid bei und werden auch nach telefonischer Anforderung bei der Kreisverwaltung unter der Telefonnummer 07274/53-256 gerne zugesandt.
Im Internet unter www.kreis-germersheim.de/abfallwirtschaft ist das Formular für die Einzugsermächtigung (SEPA Mandat) unter der Rubrik Formulare ebenfalls zu finden. Dieses muss mit Unterschrift per Post an die Kreisverwaltung geschickt oder gefaxt werden.
Die Kreisverwaltung bittet darum, auf den Überweisungsträgern die Eigentümernummer anzugeben. Zahlungseingänge ohne die Eigentümernummer können nicht zugewiesen und somit nicht ordnungsgemäß verbucht werden.