- Bürgerservice
- Dienstleistungen, Ansprechpartner
- Jugend, Soziales, Gesundheit
- Ausländer, Integration
- Gesundheit, Veterinärwesen
- Kinder, Jugend & Familie
- Kita, Hort, Kindertagespflege
- Elterngeld: Antrag und Beratung
- Beistandschaft und Beurkundung
- Soziale Dienste im Kreis Germersheim
- Verwaltung und Finanzen
- Jugendbildung im Kreis Germersheim
- Netzwerk Frühe Hilfen
- Häuser der Familie - Familienbüros
- Netzwerk Kindeswohl & Kindergesundheit
- Jugendhilfeplanung - Orga und Konzepte
- Ombudschaft und Beschwerdestelle
- Das Jugendamt im Kreis Germersheim
- Schulen und Bildung
- Soziales, Senioren, Gleichstellung
- Kreisvolkshochschule
- Bauen, Umwelt, Abfall, Klima
- Ordnung, Verkehr, Wirtschaft, Tourismus
- Zentraler Service
- Aktuelles
- Landkreis
- Online-Terminvergabe
Gelungenes Beispiel guter Zusammenarbeit
18.04.2019 - Gemeinsame Zweckvereinbarung des Landkreises mit dem kreisangehörigen Raum für den Vollstreckungsbereich aktualisiert und unterzeichnet
Der Landkreis Germersheim hat seine aus den 80er Jahren stammende Zweckvereinbarung zum Vollstreckungsbereich neu aufgelegt. Gemeinsam mit dem kreisangehörigen Raum wurden jetzt die Inhalte auf einen aktuellen Stand gebracht und die neue Zweckvereinbarung über den Aufbau einer gemeinsamen Vollstreckungsstelle und Bestellung von gemeinsamen Vollstreckungskräften von Landrat Dr. Fritz Brechtel und den Bürgermeistern unterzeichnet.
„Mit der neuen Zweckvereinbarung zum Vollstreckungsbereich hat der Landkreis die langjährige und gute interkommunale Zusammenarbeit mit seinen Kommunen weiter ausgebaut und verbessert“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel bei der Unterzeichnung. Auf Basis der Zweckvereinbarung erfolgen die notwendigen Aktivitäten, diesen sensiblen Bereich transparent und mit einfachen Arbeitsabläufen umzusetzen.
„Schwerpunkt der Vereinbarung ist ein fairer Umgang mit unseren Schuldnern. Gleichzeitig haben wir auf wirtschaftliche Gesichtspunkte abgestellt“, informiert Kassenleiterin Eva Morio. Fair bedeutet für die Kreisverwaltung insbesondere, die jeweiligen persönlichen Belange zu berücksichtigen. Landrat Dr. Fritz Brechtel und Eva Morio sind sich einig: „Der beste Weg liegt in der Prophylaxe – deshalb einfach bereits bei einer Mahnung Kontakt mit uns aufnehmen. So fallen für die Schuldner erst gar keine Vollstreckungskosten an.“
An der Zweckvereinbarung beteiligt sind neben dem Landkreis die Städte Germersheim und Wörth sowie die Verbandsgemeinden Hagenbach, Jockgrim, Kandel und Rülzheim.