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Holzlager und illegale Bauten in Büchelberg - Beispielhafte Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben mit Augenmaß – Bereits hohe Genehmigungsquote erreicht
11.04.2019 - „Bei der Beseitigung illegaler Anlagen im Außenbereich von Büchelberg hat die Kreisverwaltung ihren Ermessenspielraum zugunsten der Bürgerinnen und Bürger beispielhaft in hohem Maße ausgeschöpft. Der Umsetzung der bau- und naturschutzrechtlichen Vorgaben durch die Kreisverwaltung ging eine lange Übergangszeit seit 2015 voraus. Dass eine derart große Unzufriedenheit herrschen soll, wie sie zuletzt einseitig und offenbar aus Wahlkampfgründen behauptet wurde, kann ich nicht bestätigen“, sagt Landrat Dr. Fritz Brechtel, „Im Hinblick auf die privaten Holzlagerplätze wurden bisher fast nur Genehmigungen meines Hauses ausgesprochen. Es überrascht auch, dass ausgerechnet jene Büchelberger Bürger die behördlichen Maßnahmen kritisieren, die vor Jahren die Verschandelung der Büchelberger Landschaft angezeigt und den mangelnden Verwaltungsvollzug reklamiert hatten.“ Vor allem mit dem Argument der zahlreichen Holzlagerplätze wurde damals eine Minderung der Jagdpacht erreicht.
Im Interesse der Büchelberger Bürger hat die Kreisverwaltung die ihr zur Verfügung stehenden Ermessensspielräume, die 2015 durch Regelungen der SPD-geführten Landeregierung nochmals deutlich eingeschränkt worden sind, voll ausgeschöpft. Landrat Brechtel betont: „Es sind letztendlich doch gute Nachrichten: Das Vorgehen der Kreisverwaltung hat dazu geführt, dass ca. 95 Prozent aller Büchelberger Bürger ihre Grundstücke weiterhin zur Holzlagerung nutzen dürfen. Von ursprünglich insgesamt 118 Holzlagerplätzen wurden bisher 76 Genehmigungen ausgesprochen, 17 Plätze wurden schon freiwillig geräumt und bei elf weiteren Plätzen wird dies aller Voraussicht nach bis Mitte 2019 passieren. Sechs Bürger haben noch keine Genehmigung beantragt, obwohl sie eine erhalten könnten.“
Lediglich sechs Lagerplätze sind nicht genehmigungsfähig. „In zwei dieser sechs Fälle hat die Kreisverwaltung eine alternative Lagermöglichkeit aufgezeigt, so dass es möglicherweise nur noch um die Beseitigung von vier Holzlagerplätzen und die Einhaltung der vorgegebenen Holzlagermengen in Büchelberg geht. Einer dieser vier Bürger hat dazu überhaupt keinen Holzofen“, so der zuständige Dezernent Michael Gauly.
Ein ähnliches Bild zeigt sich bei den illegal errichteten Bauten. Gut die Hälfte der ca. 30 Fälle konnten im Dialog mit den Betroffenen gelöst werden: Entweder wurden Bauanträge gestellt oder ein freiwilliger Rückbau vereinbart. In einigen Fällen fehlen noch Rückmeldungen, in neu gemeldeten Fällen müssen noch Baukontrollen durchgeführt werden. Die Anhörungsschreiben wurden in den meisten Verfahren bereits im April des letzten Jahres an die betroffenen Bürger versendet. „Auch hier kommt nichts plötzlich und ohne Vorankündigung. Außerdem werden wir die Fristen unserer Beseitigungsverfügungen hinsichtlich der Gebäude auf Intervention des Ortsvorstehers Klaus Rinnert hin nochmals überprüfen mit dem Ziel, wo immer möglich, sie zu verlängern“, sagt Landrat Dr Brechtel. Sollte in den einzelnen Fällen plausibel dargelegt werden, dass ein Rückbau nicht innerhalb der Frist, sondern erst im Laufe des Jahres erfolgen kann, wird sich die Kreisverwaltung nicht gegen eine Verlängerung der Frist bis Jahresende sperren.
„Der aktuelle Projektstand zeigt, dass wir auf bestem Weg sind, unsere zwei gemeinsamen Ziele zu erreichen, nämlich der Schutz der schönen Büchelberger Landschaft und gleichzeitig die weitere Brennholznutzung zum Eigenbedarf“, so der Landrat.
Eine zum Thema passende Anfrage der Landtagsabgeordneten Rehak-Nitsche beantwortete die Kreisverwaltung übrigens erst vor kurzem, sodass die nochmals aufgearbeiteten Hintergründe, Sachstände und Gesetzesgrundlagen wiederholt auch vor Ort angekommen sein dürften. „Leider erhebt die SPD das Thema wider besseres Wissen zum Wahlkampfthema und ignoriert dabei völlig die Fakten. Die SPD verkennt dabei, dass sie es selbst war, die die Büchelberger Wiesen vor Jahren zu geschützten Biotopen erklärt und damit die Kreisverwaltung vor noch größere Herausforderungen bei ihren Vollzugsaufgaben gestellt hat“, stellt Brechtel klar. In ihrem Schreiben an den Landrat bringt die Landtagsabgeordnete außerdem zum Ausdruck, dass sie einen besonderen Biotopschutz nun auch noch für die illegalen Gebäude und gewerblichen Holzlagerplätze in Büchelberg anstrebt, da nach Ansicht der Landtagsabgeordneten mit der Beseitigung dieser illegalen Anlagen die Tötung geschützter Tiere verbunden wäre. Nach erster Prüfung hält Landrat Brechtel diese Ansicht fachlich nicht für haltbar. Außerdem würde dies die künftige Nutzung der Holzlagerplätze deutlich erschweren, vielleicht sogar verhindern. Der Landrat und die Kreisverwaltung vertreten hingegen weiterhin das Ziel, dass eine sinnvolle Brennholznutzung auch künftig möglich sein muss.
Das von der Kreisverwaltung entwickelte Nutzungskonzept kommt den Nutzungswünschen der Bürgerinnen und Bürger weitgehend entgegen und ermöglicht gleichzeitig einen beispielhaften Landschaftsschutz. Die Kreisverwaltung steht jedenfalls zu ihrer Verantwortung und dem aktuellen Ergebnis, auch wenn die gesetzlichen Regelungen, die das Eingreifen erforderlich machen, von anderer Seite geschaffen worden sind. Die Kreisverwaltung wird kreisweit auch über die Gemarkung Büchelberg hinaus dieses Modell anwenden, weil es, wie von Fachleuten bestätigt, die Belange der Menschen und des Naturschutzes vorbildlich miteinander verbindet.
Da die Kreisverwaltung eben nicht unmittelbar gegen die rechtswidrigen Anlagen und Nutzungen im Außenbereich von Büchelberg vorgehen wollte, hat sie unter Beteiligung von Fachleuten sowie der Stadt Wörth ein Konzept entwickelt, u.a. um die Beurteilungsspielräume zugunsten der Betroffenen auszuschöpfen. Auch Ortsvorsteher Klaus Rinnert setzte sich von Anfang an intensiv für die Belange der Bevölkerung ein. Die geplante Vorgehensweise wurde unter Beteiligung der Öffentlichkeit bereits 2015 in zahlreichen Gesprächen, Veröffentlichungen und Informationsveranstaltungen angekündigt. „Viele Bürger reagieren daher auch gelassen, zeigten und zeigen Verständnis und suchen bzw. suchten private Ausweichmöglichkeiten für ihre Holzlagerung - wenn sich die Fläche aus naturschutzrechtlichen Gründen als ungeeignet erwiesen hat. Problematisch sind nur die wenigen Fälle, z.B. derart große Holzlagerplätze (bis zu 600 m³), die mit einem Eigenbedarf nicht mehr zu rechtfertigen waren“, schildert Landrat Brechtel die Situation. Er bedauert, dass entgegen früherer Absprachen die Stadt Wörth bisher keinen kommunalen Holzlagerplatz realisiert hat. Die Kreisverwaltung ist der Ansicht, dass damit ein „sanfter“ Übergang der nicht genehmigungsfähigen Holzlagerplätze auf einen kommunalen Holzlagerplatz in Büchelberg hätte erreicht werden können.