Klage gegen Bau einer zweiten Rheinbrücke bei Wörth erfolglos

06.11.2019 - Statement von Landrat Dr. Fritz Brechtel zum Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Koblenz

Landrat Dr. Fritz Brechtel: „Es ist ein eindeutiges Urteil pro 2. Rheinbrücke! Alle Menschen in unserer Region können sich freuen, insbesondere die Pendler, die täglich im Stau stehen. Wir alle benötigen dringend die 2. Rheinbrücke, für die wir uns schon seit Jahrzehnten einsetzen. Mit diesem Urteil ist das Projekt 2. Rheinbrücke einen großen Schritt weiter gekommen.

Das Urteil macht erfreulich deutlich: Die 2. Rheinbrücke ist mit europäischem und deutschem Naturschutzrecht vereinbar, es gibt ein zwingendes öffentliches Interesse an der 2. Rheinbrücke und die 2. Rheinbrücke hat einen hohen Wert für den regionalen und überregionalen privaten und gewerblichen Verkehr. Vor allem die Dringlichkeit einer deutlichen Entlastung des Wörther Kreuzes und die nötige Entflechtung des Verkehrs wurden mit dem Urteil herausgestellt. Wenn dann noch der Anschluss an die B36 erreicht würde, kann eine 2. Rheinbrücke den vollen Nutzen entfalten.

Aber: Bis zum Bau der Brücke haben wir noch einen langen Weg vor uns. Leider sind unsere Planungs- und Genehmigungsverfahren völlig überbürokratisiert. Hier benötigen wir dringend schlankere, raschere Verfahren.

Ich appelliere auch an die Umweltschutzverbände und versichere: Der Naturschutz wird im vollen Umfang berücksichtigt. Der Lebensraum des Purpurreihers wird geschont und durch die Ausgleichsmaßnahmen sogar vergrößert. Bitte verzichten Sie auf weitere Klagen, damit die Brücke gebaut werden kann! Die heutigen Staus sind schädlicher für die Umwelt als der fließende Verkehr über eine zweite Brücken Die Region braucht diese Brücke dringend!“