Wohnbau Wörth GmbH künftig ohne Kreisbeteiligung

18.12.2019 - „Es ist uns nicht leichtgefallen, diesen Schritt zu gehen. Aber letztlich war es ein konsequenter Beitrag zur Haushaltskonsolidierung, der von allen Parteien im Kreistag mitgetragen wurde. Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 18.02.2019 dem Vorschlag der Verwaltung zugestimmt“, informiert Landrat Dr. Fritz Brechtel über die im November 2019 vollzogene Veräußerung der Geschäftsanteile an der Wohnbau Wörth GmbH.

Der Landkreis Germersheim hatte die Wohnbau zu Beginn der 60er Jahre mit gegründet und war daran bis zum Schluss mit ca. 6 Prozent beteiligt „Wir haben unseren Anteil für rund 1,4 Mio. Euro an die Stadt Wörth verkauft. Die Veräußerung stellt einen Teil der Konsolidierungsmaßnahmen dar, zu denen sich der Landkreis bereits 2012 mit dem Beitritt zum Kommunalen Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz bekannt hatte. Ich sehe das als aktiven Beitrag, unsere Schulden im Liquiditätsbereich zu verringern. Hintergrund ist die mangelhafte Finanzausstattung durch das Land, die bei uns zu einem strukturellen Defizit geführt hat“, fährt Brechtel weiter fort. Das strukturelle Defizit gründet sich auf die Sozial- und Jugendhilfeleistungen, die der Landkreis verpflichtend zu tragen hat.

„Die schwierige Haushaltssituation lässt hier keinen weiteren Spielraum zu. Der Landkreis hat sich auf seine Kernaufgaben zu konzentrieren. Somit war der Verkauf eine logische Konsequenz“, stellt Kreischef Brerchtel dazu fest.

„Der Ertrag wurde in den Nachtragshaushalt 2019 eingestellt. Die Verbindlichkeiten bei den Liquiditätskrediten werden zum Jahresende voraussichtlich 41,7 Mio. Euro betragen, das sind 4,3 Mio. Euro weniger als zum Jahresende 2018“, so Kreiskämmerer Martin Schnerch zur Haushaltssituation.

An der Wohnbau Wörth GmbH ist die Stadt Wörth und die Volkswohnung Karlsruhe nun zu je 50 Prozent beteiligt. Die Wohnbau Wörth GmbH verwaltet über 800 eigene Wohnungen sowie über 500 Garagen und Stellplätze. Dazu kommen weitere 136 Wohnungen und 131 Tiefgaragenstellplätze nach dem Wohnungseigentumsgesetz.