Eingliederungshilfen erhalten auch ohne Leistung rückwirkend Entgelte ausgezahlt – Sicherstellung des Hilfeangebots

10.06.2020 - Eine gute Nachricht für Anbieter im Rahmen der Eingliederungshilfe: „Aufgrund des Lockdowns im Zuge der Corona-Pandemie konnten diese Leistungserbringer nicht die eigentlich zu erwartenden Hilfen leisten. Dennoch sollen sie bis zunächst einschließlich Mai keine Verluste haben und erhalten die Entgelte, die zu erwarten waren, in vollem Umfang.“ Das teilte der für Soziales zuständige Erste Kreisbeigeordnete, Christoph Buttweiler, im Rahmen der Kreisausschusssitzung am vergangenen Montag, 8. Mai, mit. Damit schließt sich der Kreis dem Beschluss der Landrätekonferenz und dem Städtetag an. Einer vollständigen Fortzahlung werden dabei u.a. Zuwendungen Dritter wie beispielsweise Kurzarbeitergeld gegengerechnet, ebenso mit dem Kreis abzurechnende und weiterhin erbrachte Hilfen. Sofern eine synchrone Regelung gefunden wird, soll auch für Juni eine Fortzahlung erfolgen.

Dieses Vorgehen wurde mit dem Landkreis Südliche Weinstraße und Landau abgestimmt. „Wir brauchen auch in Zukunft die wertvolle Arbeit dieser Leistungsanbieter. Diese sind zum Beispiel Förderkindergärten, Integrative Kitas und auch Dienstleister im häuslichen Umfeld. Dem Landkreis, den Betroffenen und der Gesellschaft wäre nicht geholfen, wenn wir nicht dafür sorgen würden, dass auch in Zukunft fachlich fundierte Eingliederungshilfen zur Verfügung gestellt werden können“, führte Buttweiler aus.