Erwiderung und Klarstellung von Landrat Dr. Fritz Brechtel zur Berichterstattung über die Förderung des Schwimmbades in Wörth

22.09.2020 - Schwimmbäder im Kreis unterstützen – Kreistag erteilt Prüfauftrag an die Kreisverwaltung – Falsche Behauptungen führen zu irrigen Annahmen

Entgegen der ursprünglichen Absicht der Stadtverwaltung Wörth, per Beschluss das sanierungsbedürftige Hallenbad zu schließen, wurde in der Ratssitzung der Stadt Wörth am 17. September 2020 vom Bürgermeister kurzfristig eine veränderte, gegenteilige Beschlussvorlage eingebracht. Der Stadtrat beschloss daraufhin, die Stadtverwaltung zu beauftragen, das Hallenbad instand zu setzen und bis zur Fertigstellung eines neuen Ganzjahresbades zu betreiben. Vorangegangen waren Unterschriftensammlungen Wörther Bürgerinnen und Bürger sowie von Vereinen, die alle das Schwimmbad erhalten wollten.

Als Landrat eines sehr badegewässerreichen Landkreises freut es mich sehr, dass es durch den erfolgten Sinneswandel gelungen ist, das Hallenbad zunächst zu erhalten. Denn eine von mir initiierte Schwimmstudie, durchgeführt von der Universität Landau, hat ergeben, dass ein hoher Prozentsatz der Dritt- und Viertklässler im Landkreis nicht schwimmen kann. Und dies obwohl Schwimmen als schulisches Lernziel verankert ist. Es freut mich auch, dass die Schwimminitiative des Kreises vom Kreistag mit überwältigender Mehrheit unterstützt wird.

Der Wörther Stadtratsbeschluss ist ein positives Ausrufezeichen dafür, dass der dringende Wunsch der Bevölkerung, diese wichtige Schwimmstätte zu erhalten, erkannt wurde und die bisher dem Wörther Stadtrat vorgeschlagene Schließung aufgrund wirtschaftlicher Gründe vom Tisch zu sein scheint. Schülerinnen und Schüler, aber auch viele Bürgerinnen und Bürger, unterstützt von den schwimmsporttreibenden Vereinen, können nun weiterhin im Hallenbad Wörth das gesundheitsfördernde und mitunter sogar lebensrettende Schwimmen erlernen oder ausüben.

Allerdings wurden im Zusammenhang mit einem wenige Tage zuvor einstimmig im Kreistag gefassten Beschluss während und nach der Stadtratssitzung öffentlich Behauptungen getätigt, die nicht den Tatsachen entsprechen. Sie sind daher hier richtigzustellen, damit kein falscher Eindruck entsteht oder sie sich gar verfestigen:

So wird im Beschlussvorschlag für den Stadtrat der Eindruck erweckt, der Kreistag hätte zum Ausdruck gebracht, dass sich der Landkreis paritätisch an der Finanzierung der Sanierung des Wörther Schwimmbades beteiligen soll. Dies ist falsch und war zu keinem Zeitpunkt Inhalt der Debatte und wurde darüber hinaus von keiner Fraktion im Kreistag beantragt.

Der Kreistag hat am 7. September 2020 auf den von CDU, Grünen und FWG eingebrachten Antrag vielmehr Folgendes einstimmig beschlossen:

Der Kreistag beschließt, die Kreisverwaltung möge prüfen, ob und in welcher Form eine grundsätzliche Unterstützung der Schwimmbäder im Landkreis Germersheim rechtssicher möglich ist (z.B. in Form eines Strukturbeitrages je Schulstunde pro Schülerin/Schüler, die/der am Schwimmunterricht teilnimmt, Gründung eines Zweckverbandes kommunaler Schwimmbäder der Kommunen unter Beteiligung des Kreises, Beteiligung an Betriebskostendefiziten, Errichtung eines weiteren ganzjährig nutzbaren Freizeit- und Lehrschwimmbades im Landkreis Germersheim, z.B. in Rülzheim o.ä.).

Als einzige Ergänzung wurde seitens der SPD-Fraktion nur beantragt, den Prüfauftrag auf eine Beteiligung des Kreises am Betriebskostendefizit von Schwimmbädern zu erweitern.

Diesen Beschluss werden wir gerne umsetzen, denn Schwimmen ist eine wichtige Grundfähigkeit, die möglichst alle Kinder spätestens an der Schule lernen sollten. Aber zunächst muss geprüft werden, ob und wie der Landkreis dies überhaupt rechtlich darf! Dies muss mit der Aufsichtsbehörde ADD und mit dem Bildungsministerium besprochen werden.

Als Landrat bin ich der Meinung, dass wir gute Argumente dafür haben, dass wir als Landkreis die Kommunen, wie z.B. Wörth, bei der Erhaltung ihrer Schwimmbäder unterstützen dürfen und ich werde mich gerne dafür einsetzen. Schließlich ist der Landkreis Schulträger aller weiterführenden Schulen im Kreis, Schwimmen steht als Unterrichtsziel im Lehrplan genau wie sonstiger Sportunterricht und letztlich unterstützt der Landkreis die Kommunen auch bei Bau und Betrieb der Sporthallen. Da ist es nur folgerichtig, auch die Sportstätten für das schulische Lernziel „Schwimmen“, nämlich die Schwimmbäder, zu unterstützen.

Die Schwimminitiative des Landkreises hat zum Ziel, im Kreis Germersheim die Voraussetzungen zum Schwimmen lernen zu verbessern. Mit seinem einstimmigen Prüfauftrag hat der Kreistag erfreulicherweise dafür den Weg frei gemacht. Ich habe damit die beste Rückendeckung, um mit dem Land zu besprechen, ob und wie wir als Landkreis dies finanziell unterstützen dürfen.

Diesen Kreistagsbeschluss (Prüfauftrag) fälschlicherweise als die feste Zusage einer paritätischen Förderung zu bezeichnen, ist irreführend und führt zu Verwirrung oder falschen Erwartungen.