Kreisverwaltung Germersheim erlässt "Allgemeinverfügung zur Einschränkung der Besuchsrechte für Krankenhäuser, Pflege- und Behinderteneinrichtungen im Zuge der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 (COVID-19)"

17.03.2020 - Das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 hat sich in kurzer Zeit weltweit verbreitet. „Vor allem für unsere vorerkrankten, älteren und im weitesten Sinne pflegebedürftigen Mitmenschen muss alles dafür getan werden, eine weitere Ausbreitung zu verhindern. Deshalb sind erhöhte Schutzmaßnahmen für notwendig“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel. Dementsprechend wurde die „Allgemeinverfügung zur Einschränkung der Besuchsrechte für Krankenhäuser, Pflege- und Behinderteneinrichtungen im Zuge der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 (COVID-19)“ erlassen. Demnach dürfen Personen, auf die folgende Faktoren zutreffen, beispielsweise vollstationäre Einrichtungen, Einrichtungen der Kurzzeitpflege, Hospize und betreute Wohngruppen nicht betreten:

  • Kontaktpersonen der Kategorien I und II entsprechend der Definition durch das Robert Koch-Institut (RKI) oder
  • Personen, die bereits infiziert sind oder
  • Personen, die sich in einem Gebiet aufgehalten haben, das vom RKI im Zeitpunkt des Aufenthalts als Risikogebiet ausgewiesen war oder das innerhalb von 14 Tagen danach als solches ausgewiesen worden ist und sich nicht bereits mindestens 14 Tage außerhalb eines Risikogebietes aufgehalten haben.

Die jeweils geltenden Risikogebiete und die Definition der Kontaktpersonen der Kategorien I und II sind unter h
ttp://www.rki.de abrufbar.

Die Allgemeinverfügung ist im Amtsblatt des Landkreises Germersheim Nr. 11/2020 veröffentlicht. Es ist abrufbar auf der Homepage der Kreisverwaltung Germersheim www.kreis-germersheim.de.