Landesweite Regelung ermöglicht generelles Besuchsverbot in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern - Landkreis begrüßt Einschränkungen zum Schutz der Menschen in den Einrichtungen

02.04.2020 - Eine neue Verordnung des Landes Rheinland-Pfalz regelt nun ein Betretungsverbot in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern. „In Anbetracht der sich verschärfenden Entwicklung der Zahl der Infizierten und der besonders zu schützenden Personen in Pflegetagesstätten war es dringend angezeigt, auch die Besuchsrechte deutlich einzuschränken“, begrüßen Landrat Dr. Fritz Brechtel und der für Soziales zuständige Erste Kreisbeigeordnete Christoph Buttweiler die landesweit geltende Verordnung.

Die „3. Änderung der Dritten Corona-Bekämpfungsverordnung“ ermöglicht ein generelles Besuchs- und Betretungsverbots von insbesondere Krankenhäusern, Einrichtungen der Pflege und von Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen und erhöht damit den Schutz von besonders gefährdeten Personenkreisen. Ausnahmen sind im Einzelfall unter Einhaltung hygienischer Auflagen möglich. Weitere Informationen dazu gibt es unter www.corona.rlp.de.