Reiserückkehrer aus Risikogebieten zur Quarantäne verpflichtet

23.10.2020 - Optimismus zum Schulbeginn, trotz hoher Infektionsraten

„Schulen sind nicht die Treiber der Pandemie.“ Die Einschätzung der rheinland-pfälzischen Bildungsministerin, Dr. Stefanie Hubig, wird auch im Landkreis Germersheim geteilt. Landrat Dr. Fritz Brechtel und dessen Stellvertreter, Schuldezernent Christoph Buttweiler, haben bereits zum Beginn der Herbstferien vor zwei Wochen eine erste vorsichtige Bilanz über die Zeit des ersten Präsenzunterrichts während der Corona-Pandemie gezogen: „Keine der 15 weiterführenden Schulen in unserem Landkreis musste seit Beginn des neuen Schuljahres komplett geschlossen werden. Das lässt hoffen, dass die gemeinsam vereinbarten Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen fruchten.“

Brechtel und Buttweiler zeigen sich trotz der aktuellen Infektionslage und der Einstufung des Kreises in die Warnstufe „Orange“ vorsichtig optimistisch: „Die Mitarbeitenden in den Schulen und vor allen Dingen die Schülerinnen und Schüler haben sich in großer Mehrheit vorbildlich an die Regeln gehalten. Das zeugt von Solidarität, Vernunft und Disziplin und muss allen Beteiligten hoch angerechnet werden. Wenn wir jetzt noch eine Lüftungsroutine etablieren und weiterhin die AHA-Maßnahmen gewissenhaft umsetzen und uns gegenseitig daran erinnern, könnten wir auch bis zu den Weihnachtsferien und darüber hinaus von weiteren Einschränkungen in den Schulen verschont bleiben.“

Zum Ende der Herbstferien erinnert die Kreisverwaltung nochmals an die Regelungen für Reiserückkehrende aus Risikogebieten. Wer sich in den letzten 14 Tagen in einem Risikogebiet im Ausland aufgehalten hat, ist verpflichtet, sich nach der Einreise für zwei Wochen in Quarantäne zu begeben und das Gesundheitsamt zu informieren. Eine aktuelle Liste aller Risikogebiete kann auf der Webseite des Robert Koch Instituts (www.rki.de) eingesehen werden. Welche Ausnahmen hierzu existieren, aber auch Informationen darüber, wie, wo und in welchen Fällen getestet oder nicht gestestet wird, können auf der Homepage der Kreisverwaltung unter www.kreis-germersheim.de nachgelesen werden.