Zulassungsstelle öffnet wieder – Terminvereinbarung notwendig - Kreisverwaltung ist für Bürgerinnen und Bürger da

06.05.2020 „Wir sind für Sie da und arbeiten achtsam an einer schrittweisen Wiederöffnung aller Bereiche der Kreisverwaltung. Mit einer vorherigen Terminvereinbarung sind die Fachbereiche der Kreisverwaltung grundsätzlich erreichbar und auch die Zulassungsstellen öffnen wieder“, kündigt Landrat Dr. Fritz Brechtel an.

Die Zulassungsstellen der Kreisverwaltung Germersheim in der 17er Straße 1 in Germersheim (Hauptstelle) sowie in der Gartenstraße 8 in Kandel (Außenstelle) sind ab Montag, 11. Mai 2020, wieder für allen Bürgerinnen und Bürger geöffnet. „Zu Ihrem Schutz und zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, ist der Zugang zu den Zulassungsstellen nur mit Termin und unter Einhaltung einiger Regeln möglich. Ich bitte Sie, halten Sie sich daran, denn es geht um unser aller Gesundheit“, appelliert Landrat Brechtel.

Neben einer vorherigen Terminvereinbarung sind folgende Regeln vor Ort für alle verpflichtend: Bitte nur einzeln nach Aufforderung eintreten, bitte eine Mund-Nase Bedeckung tragen, bitte an die allgemein gültigen Hygienebestimmungen zur Verlangsamung der Ausbreitung des Coronavirus´ halten. Eine Bearbeitung eines Anliegens ohne vorherige Terminvereinbarung ist leider nicht möglich.

Termine können bereits vorab ab Donnerstag, 7. Mai 2020, ab 8 Uhr vereinbart werden - für die Außenstelle in Kandel unter den Telefonnummern 07275/960-141 oder 07275/960-142 und für die Hauptstelle in Germersheim unter 07274/53-329.

Für die Hauptstelle in Germersheim besteht zudem die Möglichkeit, einen Termin über die Homepage des Kreises online zu reservieren unter folgendem Link: https://www.kreis-germersheim.de/zulassung.

Alle Standorte der Kreisverwaltung sind seit dem 17. März zwar für unangemeldete Besucher geschlossen und trotzdem für die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger offen. Kundinnen und Kunden müssen allerdings grundsätzlich einen Termin mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kreisverwaltung vereinbaren. Außerdem gilt für Termine in den Kreisverwaltungsgebäuden das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes und das Desinfizieren der Hände an den Eingängen. Entsprechende Desinfektionsspender sind überall angebracht. Das Einhalten der Abstandsregel und der Hust- und Nies-Etikette wird als selbstverständlich erachtet. „Bitte haben Sie Verständnis für diese Vorgaben“, wirbt der Verwaltungschef, Landrat Brechtel, „Wir wollen alles tun, um alle gleichermaßen zu schützen und gleichzeitig mit bestmöglichem Service da zu sein. Bitte geben Sie Ihnen und uns die Zeit, die ergriffenen Maßnahmen der Entwicklung des Infektionsgeschehens anzupassen. Vielen Dank!“