Änderungen bitte melden

18.01.2021 - Abfallwirtschaft: Eigentümerwechsel, Namenswechsel, etc. unbedingt mitteilen

Die Abfallwirtschaft der Kreisverwaltung Germersheim weist darauf hin, dass Änderungen, die sich im Laufe eines Jahres ergeben, wie z.B. Namensänderung, Eigentumswechsel bei Wohnungen oder Grundstücken, unbedingt der Abfallwirtschaft mitgeteilt werden sollten.

Ein automatischer Abgleich zwischen den verschiedenen Ämtern wie z.B. Einwohnermeldeamt, Katasteramt oder Standesamt und der Kreisverwaltung erfolgt nicht. Aus Datenschutzgründen ist dies nicht zulässig.

Stimmen aber die ursprünglich mitgeteilten Angaben nicht mehr, dann gehen Bescheide für die Abfallentsorgungsgebühren an die falschen Adressaten und müssen aufwendig korrigiert werden.

Adressaten der Gebührenbescheide sind grundsätzlich die Grundstückseigentümer bzw. Hausverwaltungen.

Wer also einen Verkauf seines Anwesens der Abfallwirtschaft nicht mitteilt wird weiterhin mit den Abfallgebühren dieses Anwesens belastet. Änderungen können nur schriftlich mitgeteilt werden, gerne auch per Mail an abfallwirtschaft@kreis-germersheim.de. Neue Immobilieneigentümer müssen bei der Erstanmeldung das Anmeldeformular unterzeichnen und können dieses per Post oder eingescannt per Mail zusenden. Weitere Informationen sowie die Formulare zur An-, Um- oder Abmeldung findet man auf www.abfallwirtschaft-germersheim.de unter der Rubrik Online-Service.