Geflügel darf wieder aus dem Stall

Kreisverwaltung hebt Allgemeinverfügung zur Aufstallpflicht auf

Germersheim, 23. April 2021. Eine gute Nachricht für Geflügelhalter und deren Tiere: Die Allgemeine Aufstallungsverfügung für den Landkreis Germersheim wird aufgehoben. Das heißt, ab morgen, Samstag, 24. April 2021, dürfen die Vögel wieder raus. Der Landkreis Germersheim ist dieses Mal von der Vogelgrippe verschont geblieben.

Mit tierseuchenrechtlicher Allgemeinverfügung vom 01.02.2021 hatte die Kreisverwaltung Germersheim vorsorglich eine Aufstallpflicht für Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) angeordnet. Hintergrund für den Erlass der Aufstallpflicht war ein Ausbruch der hochpathogenen Aviären Influenza im angrenzenden Rhein-Pfalz-Kreis, der unmittelbar auf Wildvogeleintrag zurückzuführen ist. Als für die Verbreitung der Seuche entscheidender Risikofaktor wird der Vogelzug entlang des Rheins angesehen. Da der Großteil des Vogelzugs vorüber ist, sind die Voraussetzungen für den Erlass der Aufstallpflicht nicht mehr gegeben, so dass die tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung aufgehoben wird.