Jugendhilfeausschuss - Neues Kita-Gesetz: Konzeption für Sozialraumbudget beschlossen

17.03.2021 - Das Jugendamt hat die Vorgaben des neuen Kita-Gesetzes erfüllt und eine Konzeption für den Einsatz der Mittel aus dem Sozialraumbudget (SRB) für Kitas im Landkreis Germersheim erstellt. Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 17. März 2021 das SRB-Konzept in der abgestimmten Fassung beschlossen. Damit können die Mittel des SRB fließen.

„Das Kita-Gesetz wurde zum 1. Juli 2021 grundlegend geändert. Ich danke den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Jugendamtes, dass sie die neuen Vorgaben so zielgerichtet und schnell umsetzen“, sagte der für Kinder, Jugend und Soziales zuständige Erste Kreisbeigeordnete, Christoph Buttweiler.

An der Erstellung der Konzeption wurden vom Jugendamt die Mitglieder des Runden Tisches der Kita-Träger und der Kreiselternausschuss beteiligt. Anschließend wurde es mit dem Landesjugendamt abgestimmt.

Zu den wesentlichen Änderungen im Kita-Gesetz gehört das bisherige Personalbemessungssystem. Ist es bisher maßgeblich durch unterschiedliche Gruppenkonstellationen in den Kitas geprägt, wird es künftig durch ein platzbezogenes Personalbemessungssystem ersetzt. Zudem erhält der Kreis finanzielle Zuweisungen zusätzlich z.B. auch für Personal, das die jeweilige Einrichtung aufgrund ihres sozialen Umfeldes (Sozialraum) benötigt. „Ziel der konzeptionellen Überlegungen ist es, Chancen, Herausforderungen und Probleme von Kindern in Kindertagesbetreuung beim Aufwachsen in einem Sozialraum zu ermitteln. Der Blick einer Kita richtet sich nicht nur auf die Kinder, sondern auch auf die Familien und das Umfeld der Kita als neue Aufgabenstellungen für die Arbeit der Fachkräfte“, erläuterte Denise Hartmann-Mohr, Leiterin des Kreisjugendamtes.

Christoph Buttweiler ergänzte: „Mit dem Sozialraumbudget kann im Landkreis Germersheim voraussichtlich das bisher bewilligte Zusatzpersonal berücksichtigt werden, mit dem bisher besondere Bedarfe z.B. für den differenzierten Bildungs- und Erziehungsauftrag für Kinder mit einem besonderen Betreuungsbedarf, für Kinder mit Migrationshintergrund, einrichtungsbezogene Besonderheiten oder Kita-Sozialarbeit und auch Vermittlung der französischen Sprache abgedeckt wurden.“

Die Mittel aus dem SRB umfassen für den Landkreis Germersheim ein Gesamtvolumen von rund 2.470.000 Euro, wovon das Land bis zu 60% trägt und die verbleibenden 40% aus Kita-Träger-, Gemeinden- und Kreisanteilen getragen werden. Für das SRB ist eine jährliche Steigerung in Höhe von 2,5% vorgesehen.