Kita-Hort-Kindertagespflege - Auch für die Monate April und Mai werden Elternbeiträge teilweise erlassen

08.06.2021 - Eltern müssen für die Betreuung ihrer Kinder in Kindertagesstätten oder in der Kindertagespflege auch in den Monaten April und Mai nur bezahlen, wenn sie ihre Kinder mindestens einmal im Monat in diese gebracht haben. Eltern, deren Kinder komplett zuhause bleiben konnten, müssen die Elternbeiträge wie bereits für die Monate Januar bis März nicht bezahlen. Der Kreisausschuss unter dem Vorsitz von Landrat Dr. Fritz Brechtel hat diesem Vorschlag der Verwaltung zugestimmt.

Im Frühjahrs-Lockdown 2020 wurden für die Zeit der Schließung die Gebühren noch vollständig erlassen. „Allerdings war Anfang des Jahres und auch diesmal die Entscheidungsgrundlage eine andere: In diesem Lockdown hat das Land vorgegeben – anders als beim Lockdown in 2020 – dass die `Fortsetzung des Regelbetriebs unter Pandemiebedingungen´ in den Kitas angeboten werden musste“, erklärte der für Kitas zuständige Erste Kreisbeigeordnete Christoph Buttweiler. Ab Juni werden die Elternbeiträge wieder regulär von allen erhoben.