Kita-Hort-Kindertagespflege - Auch für März werden Elternbeiträge teilweise erlassen

16.03.2021 - Eltern müssen für die Betreuung ihrer Kinder in Kindertagesstätten oder in der Kindertagespflege auch im Monat März nur bezahlen, wenn sie ihre Kinder mindestens einmal im Monat in diese gebracht haben. Eltern, deren Kinder komplett zuhause bleiben konnten, müssen die Elternbeiträge für März wie bereits für die Monate Januar und Februar nicht bezahlen. Der Kreisausschuss hat auch diesem Vorschlag der Verwaltung zugestimmt.

Im Frühjahrs-Lockdown 2020 wurden für die Zeit der Schließung die Gebühren noch vollständig erlassen. „Allerdings war Anfang des Jahres und auch diesmal die Entscheidungsgrundlage eine entscheidend andere: In diesem Lockdown hat das Land vorgegeben – anders als beim Lockdown in 2020 – dass die `Fortsetzung des Regelbetriebs bei dringendem Bedarf´ laufen muss, wobei gleichzeitig über die Coronaverordnung des Landes an die Eltern appelliert wird, ihre Kinder zu Hause lassen. Für die Träger heißt das nach wie vor, dass sie alle Angebote offenhalten müssen und nicht nur einen Notbetrieb anbieten können“, erklärt der für Kitas zuständige Erste Kreisbeigeordnete Christoph Buttweiler.